Auch eine Fettlösung als Gegenmittel hätten die Frau laut des Befunds des toxikologischen Gutachtens nicht gerettet.
Glukose-Prozess in KölnSchwangere hatte keine Überlebenschance
Die 28-Jährige und ihr Ungeborenes hatten keine Chance: So lässt sich der Befund des toxikologischen Gutachtens im Prozess um den Tod einer 28 Jahre alten Schwangeren im September 2019 zusammenfassen. Die Frau hatte damals einen Standardtest auf Schwangerschaftsdiabetes bei ihrem Gynäkologen gemacht. Allerdings war die Glukoselösung mit Lidocain, einer Substanz, die bei örtlichen Betäubungen eingesetzt wird, verunreinigt. Die Dosis, die die Frau mit der Lösung zu sich nahm, war nach Angaben der toxikologischen Sachverständigen in dem Prozess bis zu 300 Mal höher als eine therapeutische Dosis des Stoffs im menschlichen Organismus.
In dem Prozess angeklagt ist die damals geschäftsführende Apothekerin der Heilig Geist Apotheke in Longerich. Ihr legt die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung sowie versuchten Mord durch Unterlassen zur Last. Laut Anklage soll die Frau einen Rest Lidocain aus einem Gefäß in ein Gefäß mit Glukose geschüttet haben. Beide Substanzen sind äußerlich und vom Geruch her nicht unterscheidbar. Aus diesem verunreinigten Gefäß soll die Glukose stammen, die der 28-Jährigen und ihrem per Notkaiserschnitt zur Welt geholten Baby das Leben kostete.
Angeklagte bestreitet Vorwürfe
Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe über ihre Verteidiger. Laut der Sachverständigen liegt das Verteilungsvolumen einer therapeutischen Dosis im menschlichen Körper bei ein bis fünf Milligramm pro Liter Blut; ab fünf Milligramm träten erste Vergiftungserscheinungen auf, Todesfälle seien ab 10 Milligramm in der wissenschaftlichen Literatur dokumentiert. Den Höchstwert, den die Sachverständige in der wissenschaftlichen Literatur zu einer Lidocain-Vergiftung gefunden habe, lag demnach bei 92 Milligramm pro Liter Blut.
Die 28-Jährige hatte hingegen nach der Einnahme der verunreinigten Glukoselösung mindestens 310 Milligramm Lidocain pro Liter Blut in ihrem Organismus. „Das ist eine Konzentration, die außerordentlich hoch ist“, sagte die Sachverständige vom Rechtsmedizinischen Institut. Auch die Gabe einer Fettlösung, die am Donnerstag ein Notfallmediziner im Zeugenstand als mögliche Rettung dargestellt hatte, hätte am tödlichen Ausgang für die 28-Jährige und ihr Kind wohl nichts geändert, zeigte sich die Toxikologin überzeugt. Fettlösungen könnten zwar helfen, täten dies aber nicht in jedem Fall. Bei der Menge Lidocain, die die Geschädigte eingenommen hatte, hätte auch eine Fettlösung nicht geholfen, zeigte sich die Sachverständige überzeugt.