Seit Mittwoch steht ein 34-Jähriger in einem Strafprozess vor dem Kölner Landgericht. Zu den Vorwürfen schwieg er zunächst.
Missbrauchs-Prozess in KölnAngeklagter lächelt bei Verlesung der Anklage
Zeit und Treffpunkt waren schon über Chat vereinbart. Bei einem geplanten Besuch am 12. November 2022 bei seinem Chatpartner in Gelsenkirchen wollte ein 34-Jähriger dessen achtjährige Schwester sexuelle Gewalt antun. Der Chatpartner hatte dem 34-Jährigen laut Anklage zu verstehen gegeben, „dass dieser an dem Tag alles mit der Schwester machen könne, was er wolle“. Die geplante Zuführung seiner Schwester zur sexuellen Ausbeutung durch den 34-Jährigen bezeichnete der Mann laut Staatsanwaltschaft als „Pädo-Heldentat“.
Doch dann, drei Tage vor dem Termin, tauchten Polizeibeamte zu einer Durchsuchung der Kölner Wohnung des 34-Jährigen auf und nahmen ihn wenig später fest. Seit Mittwoch steht der Mann nun in einem Strafprozess vor dem Landgericht. Zu den Vorwürfen schwieg er zunächst.
Angeklagter lächelt unentwegt
Hinter einer Pappkladde versteckte der korpulente 34-Jährige sein Gesicht, während er von einem Wachtmeister auf den Saal geführt wurde. Erst als die 3. Große Strafkammer um ihren Vorsitzenden Helge Eiselt auf der Richterbank Platz genommen hatte, legte der Angeklagte den roten Pappdeckel weg. Zum Vorschein kam ein rundes grinsendes Gesicht, das erstmal aufreizend ins Publikum schaute. Auch bei der Verlesung der schwerwiegenden Tatvorwürfe, lächelte der Mann unentwegt weiter.
Dem Publikum war indes nicht zum Lachen. Neben der Planung des besonders schweren sexuellen Kindesmissbrauchs an der Achtjährigen legt die Anklage dem Mann auch einen Verstoß gegen ein vom Landgericht München 1 verhängtes Berufsverbot zur Last. Laut dem Münchner Richterspruch war dem 34-Jährigen aufgrund seiner pädosexuellen Interessen „für immer verboten“ worden, als „Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Pfleger und Betreuer von Kindern und Jugendlichen tätig zu sein“.
Dennoch soll der Angeklagte in der Zeit von Januar 2017 bis November 2022 unter anderem in Köln über eine Online-Plattform Kontakt zu 84 Eltern aufgenommen haben und sich als Kinderbetreuer gegen Entgelt angeboten haben. Bei zwei Fällen soll es laut Staatsanwaltschaft auch dazu gekommen sein, dass der Angeklagte von Kindern kinderpornografische Bildaufnahmen gefertigt habe. So soll der Angeklagte ein im Juni 2016 geborenes Zwillingsschwestern-Paar in der Zeit von April 2020 bis März 2021 dreimal nackt in der Badewanne fotografiert haben, weshalb er auch wegen Herstellung von Kinderpornografie angeklagt ist.
In einem weiteren Anklagepunkt wird dem 34-Jährigen zudem vorgeworfen, 372 kinderpornografische Bilder sowie ein entsprechendes Video besessen zu haben. Die Dateien waren bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden.