Ein 40-Jähriger verabredet sich per Dating-App zum Rendezvous. Danach soll es in zwei Fällen zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte steht nun vor dem Kölner Landgericht.
Landgericht KölnWie ein Mann nach dem Date zwei Frauen vergewaltigt haben soll
Picknick mit Wein am See beim Sonnenuntergang — das Ambiente fürs erste Date geht als romantisch durch. Doch was dann gefolgt sein soll, hat dem 40-Jährigen eine Anklage vor dem Landgericht eingebracht.
Seit Dienstag steht der Vertriebsangestellte aus Alzey bei Mainz wegen zweifacher Vergewaltigung vor der 13. Großen Strafkammer. Laut Anklage soll der Vater eines zweieinhalbjährigen Sohnes Anfang und Ende August 2021 zwei Frauen, die er zuvor auf der Dating-App „Bumble“ kennengelernt hatte, vergewaltigt haben.
Zwei Vorfälle im August 2021
Zunächst hatte der Mann sich mit seinem ersten mutmaßlichen Opfer am 2. August am Adenauerweiher in Lindenthal getroffen. Nachdem beide im Kofferraum des Kombis sitzend gepicknickt haben sollen, sei es auf der Rückbank des Autos zunächst zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen.
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Dabei soll der Mann der Frau gar so stark in die Lippe gebissen haben, dass sie zu bluten begonnen habe. Als der Angeklagte auch Sex gewollt habe, habe die Frau, die als Nebenklägerin auftritt, abgewunken, weil sie beim ersten Date nicht so weit habe gehen wollen. Das habe den Angeklagte jedoch nicht abgehalten. Dabei soll er der Frau auch an den Haaren gezogen und sie gewürgt haben.
In der Nacht auf den 30. August 2021 soll es dann zu einem weiteren, sehr ähnlichen Vorfall gekommen sein. Diesmal hatten sich der Angeklagte und die Frau, die er ebenfalls per Dating-App kennengelernt habe, am Otto-Maigler-See bei Hürth getroffen. Erneut hatte der 40-Jährige ein Picknick vorbereitet, das wiederum im Kofferraum des Kombis eingenommen wurde.
Wie schon im ersten Fall soll es zum Austausch von Küssen gekommen sein. Auch diesmal habe der Angeklagte Sex gewollte, sein Date hingegen nicht. Erneut kam es laut Anklage zu einer Vergewaltigung. Als er das Auto verlassen habe um zu urinieren, habe die Frau die Flucht ergriffen.
Angeklagter räumt Fehlinterpretation ein
Der Angeklagte räumte ein, die beiden Frauen getroffen zu haben. Allerdings habe er das alles anders wahrgenommen. Beide Frauen seien sexuell erregt gewesen. „Ich habe die Situationen falsch eingeschätzt“, sagte der Angeklagte. „Mit anderen Worten: Sie haben eigentlich nichts verkehrt gemacht“, fragte der Vorsitzende Benjamin Roellebleck.
Weiter wollte der Vorsitzende wissen, ob die Frau in Fall eins nicht eindeutig Nein gesagt habe, als er sie sexuell berührte. Doch, die Frau habe Nein gesagt, räumte der Angeklagte ein. Und weiter: „Aber es gibt Frauen, die erobert werden wollen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.