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Urteil in KölnSperrung der Kitschburger Straße für Autos gescheitert

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Die Kitschburger Straße in Köln-Lindenthal führt durch den Stadtwald.

Die Kitschburger Straße in Köln-Lindenthal führt durch den Stadtwald.

Die Kitschburger Straße bleibt trotz Bürgerantrag und Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal für Autos geöffnet.

Die Kitschburger Straße in Lindenthal bleibt unter der Woche weiterhin für den motorisierten Individualverkehr geöffnet. Die Bezirksvertretung (BV) Lindenthal ist mit dem Versuch, die Straße komplett für Autos sperren zu lassen, vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Mit Urteil vom Donnerstag (Az.: 4 K 198/24) wies die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts eine Klage der BV ab. Sie stellte fest: „Der Rat der Stadt Köln ist für die Entscheidung über eine Sperrung der Kitschburger Straße für den motorisierten Individualverkehr zuständig.“

Die Kitschburger Straße liegt größtenteils im Grüngürtel und führt am Lindenthaler Tierpark vorbei. Seit Jahren wird sie an den Wochenenden, wenn dort viele Spaziergänger, Jogger und Fahrradfahrer unterwegs sind, für den Autoverkehr gesperrt. Während der Corona-Pandemie wurden die Schranken dort auch während der Schulferien geschlossen. Im März 2022 beschloss die BV Lindenthal, die Kitschburger Straße zwischen Dürener Straße und Friedrich-Schmidt-Straße dauerhaft für Autos zu sperren. Der Beschluss ging auf einen Bürgerantrag zurück.

Gericht urteilte schon 2001 zugunsten des Stadtrats

Es folgte ein Krach im Ratsbündnis. Die CDU im Rat legte ihr Veto ein: Der Rat sei zuständig, weil die Straße überbezirkliche Bedeutung habe. Die Ratsgrünen drehten bei.

Doch die BV wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Sie sah sich weiterhin als zuständig für die Sperrung der Straße und klagte vor dem Verwaltungsgericht. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte Gerichtspräsidentin Birgit Herkelmann-Mrowka, die Klage der BV sei „unzulässig“. Bereits mit Urteil vom 16. März 2001 (4 K 2305/98) habe das Verwaltungsgericht seinerzeit entschieden, dass der Rat und nicht die Bezirksvertretung zuständig sei. Der aktuelle Streit sei identisch mit dem damaligen.

Wie Gerichtssprecher Michael Ott mitteilte, sei schon 2001 „entscheidend gewesen, dass die Kitschburger Straße Teil des sogenannten Vorbehaltsnetzes der Feuerwehr sei und bei Einsatzlagen die Funktion habe, den stadtbezirksübergreifenden Feuerwehr- und Rettungsverkehr zwischen der im Stadtbezirk Lindenthal und der im Stadtbezirk Ehrenfeld gelegenen Feuer- und Rettungswache aufzunehmen“. Das habe sich bis heute nicht wesentlich geändert. Gegen das Urteil ist Berufung vort dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. (fu)