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Landgericht KölnInformatiker muss sieben Jahre in Haft – Datenausspähung, Manipulation und Betrug

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Ein Mann tippt etwas auf ein Smartphone

Auf dunklen Kanälen war der Angeklagt unterwegs, nutzte sein Wissen für kriminelle Zwecke.

Regelrecht sauer war der Vorsitzende Richter am Landgericht über den Angeklagten. Eine der geschädigten Firmen soll das Wissen des Mann nachträglich genutzt haben.

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren Gefängnis hat das Landgericht einen 38-jährigen Systeminformatiker verurteilt. Dem Saarländer waren 114 Fälle von Datenausspähung, Manipulation und Betrug vorgeworfen worden, wobei er sich um insgesamt über 108 000 Euro bereicherte. Da sich der Mann bundesweit in die Konten großer Unternehmen, Firmen und Praxen einhackte, vorwiegend im Rheinland, fand der Prozess in Köln statt.

Die Strafe ist im Anschluss an den begonnenen Maßregelvollzug zu verbüßen. Die 18. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Köhler verhängte ein Strafmaß, das zwischen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger lag.

Köln: Richter im Landgericht Köln sauer auf Angeklagten

Das Gericht folgte darüber hinaus der Empfehlung der forensischen Psychiaterin, den suchterkrankten Mann vor Antritt der Gefängnisstrafe zuerst die Therapie in einer geschlossenen Entziehungsanstalt beenden zu lassen. Trotz eines Amphetamin-Konsums von vier Milligramm täglich hatte die Ärztin den überdurchschnittlich intelligenten Angeklagten täglich als entscheidungsfähig bei der Begehung seiner Taten eingeschätzt.

Eine ganze Kammer ist sauer, weil hier jemand sitzt, der einen erfolgreichen Weg hätte einschlagen können."
Vorsitzender Richter

Nach eher glimpflicher Bestrafung im Saarland forderte der Staatsanwalt, „einen harten Cut“. „Zweimal Untersuchungshaft und drei Wohnungsdurchsuchungen ist allerhand, wovon Sie sich unbeeindruckt zeigten. Bei der Polizei im Saarland gelten Sie als hartnäckiger Rechtsbrecher“, so die Begründung im Plädoyer.

Richter im Landgericht: Angeklagter Nutze Begabung zur Bereicherung

Der Verteidiger bat dagegen, dem Angeklagten zugute zu halten, dass er durch Drogen enthemmt war, ein frühes Geständnis ablegte, sich bei den Geschädigten entschuldigte und anbot, beim Schließen ihrer Sicherheitslücken zu helfen – was eine Firma bereits in Anspruch genommen haben soll.

„Eine ganze Kammer ist sauer, weil hier jemand sitzt, der einen erfolgreichen Weg hätte einschlagen können“, begründete der Vorsitzende das Urteil. „Stattdessen haben Sie Ihre Fähigkeiten eingesetzt, um ans große Geld zu kommen, und Sie gingen strategisch mit hoher krimineller Energie vor.“

Jede einzelne Entscheidung habe er dabei selbst getroffen, so der Richter weiter. Es sei schlicht „bullshit“, dass „die böse Welt“ ihm das Recht gebe, Frust mit solchen Taten zu vergelten. Intelligenz und Begabung sei nicht alles im Leben, man müsse auch lernen, Niederlagen auszuhalten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht, so dass das Urteil rechtskräftig ist.