Nach umstrittenem Lärm-Urteil„Himmel und Kölle“ sorgt sich um Zukunft der Volksbühne
Köln – Das Lärm-Urteil gegen die Volksbühne löst bei den Machern des Erfolgsmusicals „Himmel und Kölle“ große Sorgen aus. Wie andere Kulturschaffende blicke man mit großer Sorge auf „diese beunruhigende Entwicklung in der Kölner Kulturszene“, teilte das Team mit. „Als ehemaliges Millowitsch-Theater ist die Volksbühne eine Institution.Dass jetzt an diesem schönen Ort auf der Aachener Straße, dieser pulsierenden Meile mit Theatern, Bars und Restaurants, künftig keine Musik mehr möglich sein könnte, ist ein Schock“, meint der Musical-Produzent Frank Blase.
Der Kölner Unternehmer und Geschäftsführer der Produktionsfirma Apiro Entertainment sorgt sich auch um die Zusammenarbeit der beiden engagierten Kulturbetriebe: „Wir haben mit unserem Musical die Pandemie durchgestanden und der Volksbühne als Hauptmieter eine kulturell neue Richtung gegeben. Wenn der Veranstaltungsbetrieb dieser renommierten Spielstätte gefährdet ist, befindet sich auch das Engagement von Apiro für die Kölner Kulturszene in Gefahr.“
„Himmel und Kölle“ konnte schon wegen Corona lange nicht aufgeführt werden
Die Grimmepreisträger Dietmar Jacobs und Moritz Netenjakob haben das Stück geschrieben. In der Corona-Pandemie konnte es lange Zeit gar nicht aufgeführt werden. Dennoch ist das Stück eine Erfolgsgeschichte, „Himmel und Kölle“ hat in vier Kategorien beim Deutschen Musical Theater Preis 2020/21 gewonnen und ist als „Kulturereignis des Jahres“ für den 12. Kölner Kulturpreis nominiert. Die Spielzeit ist wegen der großen Nachfrage bis Ende des Jahres verlängert worden.
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„Falls das Verbot durchkommt, wäre die Entscheidung nicht nur für uns ein harter Schlag“, merkt Frank Blase an. „Die Einstellung musikalischer Veranstaltungen in der Spielstätte, die für viele Musiker eine Art zweites Wohnzimmer ist, träfe die Kölner Kulturszene mitten ins Herz.“ Wie berichtet hatte ein Anwohner gegen die Lärmbelästigung geklagt, Das Verwaltungsgericht hatte eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt. Die Volksbühne kündigte an, mit der Stadt Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.