Spontane Demo vor der VolksbühneTeilnehmer protestieren gegen Kölner Lärm-Urteil
Köln – Der Streit um Lärmbelästigung durch Konzerte und andere Veranstaltungen in der Volksbühne trieb am Sonntag Künstler, Vertreter aus der Clubszene, Gastronomie und Politik auf die Aachener Straße. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für die Volksbühne als rechtswidrig eingestuft und Konzerte und andere Veranstaltungen untersagt. Ein direkter Nachbar der Kulturstätte hatte gegen die Stadt geklagt und die im Jahr 2018 erteilte Genehmigung beanstandet.
Rund 50 Menschen demonstrierten vor dem ehemaligen Millowitsch-Theater für die Erhaltung der Kultur-und Clubszene in Köln. Die Teilnehmer befürchten, dass das Urteil bundesweite Folgen habe könnte und bald weitere Kläger vor Gericht ziehen, weil sie sich durch den Lärm von Kneipen oder Kultureinrichtungen gestört fühlen. Anmelderin der Veranstaltung war die Künstlerin Karina Syndicus.
„Spontane und emotionale Angelegenheit“
„Es war eine spontane und emotionale Angelegenheit“, sagte die 33-Jährige. Zahlreiche Unterstützer fanden sich ein. „Ich kann den Kläger nicht verstehen. Wer an der Aachener Straße wohnt, weiß dass es dort laut ist“, betonte die 33-Jährige. Zudem habe das Theater seit vielen Jahrzehnten an der Aachener Straße seinen Platz. „Eine Eifelruhe kann man hier nicht erwarten“, sagte die Künstlerin weiter. Sie habe nichts persönlich gegen den Kläger. „Aber es stinkt mir, dass man die Vorzüge der Innenstadt genießen möchte, aber nicht den Lärm akzeptiert.“
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Auch die Polizei war gekommen. „Es ist ein emotionales Thema“, sagte ein Beamter. Die Polizei wollte den Bereich vor dem Theater räumlich etwas entzerren, weil es durch ein großes Baugerüst eng auf dem Bürgersteig wurde. Weil dies aber schwer möglich war, passte eine Beamtin auf, dass die Teilnehmer nicht zu nah an den vorbeifahrenden Bahnen standen. „Es ist ein aberwitziges Urteil“, betont Vorstand Professor Hans-Georg Bögner, der ebenfalls zu der Kundgebung kam. In der Volksbühne würden die Lärmschutzauflage eingehalten.
Leiser Applaus ab 22 Uhr
„Wir bitten die Gäste um 22 Uhr, nicht mehr laut zu applaudieren“, sagte Bögner weiter. Die Entscheidung kratze an der Existenz des Hauses. Nun werde man mit der Stadt beraten, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Gericht hatte festgestellt, die Baugenehmigung verstoße „gegen das rechtliche Gebot auf Rücksichtnahme“. Bis zur Rechtskräftigkeit gilt vorerst die alte Baugenehmigung. Wie am Sonntag bei der Demonstration zu erfahren war, wird sich auch der Kulturausschuss in Kürze mit dem Fall beschäftigen.