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Kommentar zu möglichen AlkoholverbotenWeitreichender Eingriff in Kölner Nachtleben

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Ein Kölsch auf die Hand , wie hier am „King Georg Büdchen“ am Ebertplatz – bald nicht mehr möglich?

Köln – Es weht ein scharfer Wind plötzlich: Erst das Waffenverbot auf den Ringen und im Studentenviertel, nun noch ein Alkoholverbot, um weitere Auswüchse des Nachtlebens zu verhindern. Köln und Düsseldorf streiten Seite an Seite für neue, strenge Sicherheitskonzepte. Dass die handelnden Personen, die Kölner Stadtdirektorin und der Düsseldorfer OB, lange in einer Verwaltung gearbeitet haben, dürfte kein Zufall sein.

Das Waffenverbot kam schnell und ist nachvollziehbar: Wer ausgeht, braucht kein Messer in der Tasche. Beim Alkoholverbot ist das etwas anderes. Es greift weit in die Freiheit des Einzelnen ein. Ein Bier auf der Straße ist nichts Verwerfliches. Wenn mehrere trinken, wird es laut, aber nicht zwangsläufig gefährlich.

Geht es nur darum, mehr Ruhe zu haben?

Genau so haben verschiedene Gerichte übrigens geurteilt. Alkohol könne zwar enthemmend wirken, aber nicht bei jedem. Für ein Verbot brauche es die konkrete Gefahr „alkoholbedingter Straftaten“. Diese dürfte sich schwer ableiten lassen. Oder geht es doch nur darum, mehr Ruhe auf den Straßen zu haben? Dann geht der Eingriff zu weit.

Viele haben seit Beginn der Pandemie befürchtet, im Schatten der Krise könnten Freiheitsrechte dauerhaft eingeschränkt werden. Diesen Vorwurf sollte die Stadt entkräften. Zunächst mit einer Begründung, wo und wie im Detail sie Verbote erlassen würde.