Nicht erst seit der Corona-Pandemie gibt es die Idee, Stellplätze nicht mehr zum Parken zu nutzen, sondern für Außengastronomie. Tische und Stühle aufstellen, wo sonst Autos parken. Immer wieder ist dabei die Rede vom „kölnischen Lebensgefühl“.
AußengastronomieBezirke entscheiden über Sitzen statt Parken in Köln

Tische und Stühle auf öffentlichen Parkplätzen sollen nach neuen Regeln möglich sein. Hier ein Beispiel aus der Südstadt.
Copyright: Nabil Hanano
Nun müssen sich die neun Bezirksvertretungen, die politischen Gremien der Stadtbezirke im Mai dafür oder dagegen entscheiden. Dazu gehört die Vorgabe, dass es nach den neu aufgestellten Regeln der Verwaltung geschieht.
Den Weg dafür hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln geebnet. Um die unterschiedlichen bezirksspezifischen Belange zu berücksichtigen, sollen die Bezirksvertretungen in eigener Zuständigkeit beschließen. Das ist ein Novum, denn als das Projekt während der Corona-Pandemie fast kurzfristig startete, um nach Lockdowns und trotz Kontakteinschränkungen die Gastronomie zu sichern, wurden die Regeln für die gesamte Stadt umgesetzt.
Die Gastronomen sind Teil des Veedels und sie haben Bock, Gastgeber zu sein. Warum sollten sie das nicht auf einem Parkplatz tun dürfen?
Ein großer Teil der Stellplatznutzung spielte sich während der Pandemie in der Innenstadt ab. Bezirksbürgermeister Andreas Hupke ist froh, dass die Entscheidung zu den neuen Regeln nun endlich kommt. „Ich bin über zehn Jahre Hauptforderer gewesen, dass wir vernünftige Kriterien brauchen, mit denen das Ordnungsamt arbeiten kann. Das bedeutet Frieden für die Gastro-Szene, aber auch für die Verwaltung und letztlich auch die Kölnerinnen und Kölner.“
Auch in Ehrenfeld haben viele Gastronomen die Möglichkeit genutzt. Volker Spelthann, Bezirksbürgermeister in Ehrenfeld, sieht dadurch in dem Beschluss einen Fortschritt: „Es ist auch ein Beitrag zur Stadtgestaltung.“ Er erinnert sich, dass der Prozess zum Sitzen statt Parken bereits 2016 auch in Ehrenfeld angestoßen wurde. Für ihn ist das ein Zugewinn für die Nutzung des öffentlichen Raums. Kritikern sagt er: „Die Gastronomen sind Teil des Veedels und sie haben Bock, Gastgeber zu sein. Warum sollten sie das nicht auf einem Parkplatz tun dürfen?“ Dabei gehe es ja vor allem um Lokale, die auf dem Gehweg oder im Innenhof nicht so viel Platz haben.
Außengastronomie in Köln: Weniger Bürokratie
An einem Punkt in dem Beschluss könnten sich jedoch die Geister scheiden. Denn es gibt Bezirksvertretungen (BV), die darauf pochen, dass sie bei jeder Entscheidung zu einzelnen Stellplätzen eingebunden werden. Aus politischer Sicht ist das vielleicht nachvollziehbar, doch für die Verwaltung ist das keine Option. „Eine solche kleinteilige Differenzierung erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht mit Gleichheitsgrundsatz vereinbar“, heißt es in der Vorlage. Es gibt aber noch einen ganz anderen Punkt, der gegen Einzelentscheidungen der Bezirksgremien spricht: Die Zeit. Die Regeln und Vorgaben für die Stellplatznutzung sollen die Sache vereinfachen. Sollte die BV bei jedem Stellplatz mitentscheiden, wird der Prozess unnötig verlängert. Antragstellende müssten nicht nur die Entscheidung der Verwaltung, sondern auch noch die Diskussion der Politiker abwarten, bis sie handeln können. So gelten die Regeln für alle, zumindest in den Bezirken, in denen die BV die Nutzung der Stellplätze beschließt.
Dann gelten neben dem im Dezember vom Rat beschlossenen Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung von Außengastronomie – die Rundschau berichtete – unter anderem diese Kriterien: Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen kann für den Zeitraum von einem oder als Mehrjahreserlaubnis drei Jahren beantragt werden kann. Immer für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember. Vorgabe ist auch, dass das Mobiliar auch bei „anhaltenden Schlechtwetterlagen“ nicht im Bereich der öffentlichen Stellplätzen gelagert werden darf.
Stellplatznutzung nur vor dem eigenen Lokal möglich
Gastronomen können nur für die Fläche einen Antrag stellen, die sich vor dem eigenen Lokal befindet, wobei zusätzlich zwei angrenzende weitere Parkplätze pro Unternehmen möglich sind, die an die Parkfläche vor dem Lokal angrenzen. Um den Gastrobereich abzugrenzen und zu sichern, müssen die Unternehmen im Falle einer nötigen Markierung Fachfirmen beauftragen und die Kosten übernehmen. Wenn die Fläche nicht durch ein Podest gegenüber der Fahrbahn erhöht ist, müssen Pfosten installiert werden.
Beim Thema Finanzen erklärt die Verwaltung: „Ob die Mehreinnahmen der Sondernutzung die Mindereinnahmen der Parkgebühren decken, kann nicht abgeschätzt werden.“ Die Kosten für die Sondernutzung sind abhängig von der Lage. Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland kostet monatlich zwischen 2,40 Euro bis 7,90 Euro pro Quadratmeter. Laut Stellplatzsatzung müssen Parkplätze in Köln mindestens fünf Meter lang und 3,50 Meter breit sein, also beträgt das Mindestmaß 17,5 Quadratmeter. Ein solcher Stellplatz würde also zwischen 42 und 138,25 pro Monat kosten. Zusätzlich zur einmaligen Verwaltungsgebühr von mindestens 152,50 Euro.