Kölner Kliniken wehren sichNeues Pflege-Gesetz setzt Patienten vor die Tür
- Patienten mit komplexen Verletzungen oder Erkrankungen sind oft auf Kurzzeitpflege oder ambulanten Dienst angewiesen.
- Ein neues Gesetz sieht vor, dass Krankenhäuser, die eine solche Betreuung nicht finden und stattdessen einen Patienten länger in der Klinik lassen, eine Strafe zahlen müssen.
- Den Kölner Kliniken drohen hunderttausende Euro Strafe.
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Köln – Oberschenkelhalsbruch, Lungenentzündung, Herz-Kreislauf-Erkrankung – alles Fälle, in denen Menschen im Krankenhaus behandelt werden. Doch wenn die akute medizinische Therapie abgeschlossen ist, kann längst nicht jeder so einfach nach Hause entlassen werden. „Viele – vor allem ältere Patienten – kommen alleine zu Hause erst einmal nicht zurecht“, weiß Holger Grießbach, Geschäftsführer des Deutzer Eduardus-Krankenhauses. Die Folge: Es muss ein Platz für eine Kurzzeitpflege oder ein ambulanter Pflegedienst gefunden werden.
Ein neues Gesetz sieht vor, dass Krankenhäuser, die eine solche Betreuung nicht finden und stattdessen einen Patienten länger in der Klinik lassen, eine Strafe zahlen müssen. Gegen dieses Gesetz laufen nun die Kölner Krankenhäuser gemeinsam Sturm. Am Samstag verschafften sie sich mit einer ganzseitigen Zeitungsanzeige, gerichtet an die Bundestagsabgeordneten, Luft.
Kölner Kliniken drohen hunderttausende Euro Strafe
Mindestens 300 Euro Strafe, so steht es in einem Passus des MDK-Reformgesetzes, sollen Krankenhäuser, die Patienten nicht „rechtzeitig“ entlassen, zahlen. „Für jedes Krankenhaus in Köln könnten sich da im Jahr Strafzahlungen zwischen 200.000 und 300.000 Euro ergeben, für große Kliniken wie die Uniklinik selbstverständlich wesentlich mehr“, hat Dieter Kesper ausgerechnet.
Er ist Vorstandsvorsitzender der Stiftung der Cellitinnen, die unter anderem das Severinsklösterchen betreibt, sowie des Zweckverbandes gemeinnütziger Krankenhäuser Köln. Dieser Zweckverband steckt hinter dem Protest per Zeitungsanzeige. Er fordert die Bundestagsabgeordneten auf, das Gesetz, das im Dezember verabschiedet wurde, zu ändern.
Neben den handfesten finanziellen Belastungen, gegen die sich die Krankenhäuser wehren, sorgen sie sich um das Patientenwohl. „Wir können Patienten doch nicht einfach vor die Tür setzen“, sagt Grießbach. Er schätzt, dass in seinem Krankenhaus mehrere Dutzend Patienten jährlich ein paar Tage länger als medizinisch nötig im Krankenhaus bleiben. „Es ist sehr schwierig,einen Pflegeplatz zu finden“, ist seine Erfahrung.
„Unser Sozialer Dienst wählt sich die Finger wund, um einen Pflegeplatz zu finden“
Gerade weil viele Menschen alleine leben und die Angehörigen die Pflege nicht übernehmen können, ist der Bedarf an „Überbrückungsplätzen“ groß. Die wenigen Plätze sind umkämpft. „Unser Sozialer Dienst wählt sich die Finger wund, um einen Pflegeplatz zu finden“, sagt Grießbach.
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Auch in der Vergangenheit konnten die Krankenhäuser es meist nicht mit den Krankenkassen abrechnen, wenn Patienten länger als medizinisch notwendig dort blieben. „Sie haben das aber mit Blick auf das Patientenwohl in Kauf genommen“, erklärt Kesper und betont: „Nach dem neuen Gesetz werden sie aber noch zusätzlich dafür bestraft.“
Der Krankenhaus-Verband sieht das Problem als etwas, das alle angeht, in einer Gesellschaft, die immer älter wird. „Die Krankenhäuser für soziales Handeln zu bestrafen“, könne das Problem nicht lösen. Stattdessen sind mehr Pflegeplätze und -Angebote notwendig. Bis die geschaffen sind, möchten die Kliniken zumindest nicht durch Strafzahlungen belastet werden. „Wir fordern eine sofortige Änderung des Gesetzes“, so Kesper.