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Prozess am LandgerichtSchleuser besorgte sich im Kölner Ausländeramt gefälschte Papiere

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Ein Schild weist auf das Landgericht in Köln hin.

Ein Schild weist auf das Landgericht in Köln hin.

Er bestach eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts, um an gefälschte Reisedokumente zu kommen. Nun wurde ein 27-Jähriger als Schleuser verurteilt.

Das Landgericht Köln hat einen 27-Jährigen wegen illegaler Einschleusung von Ausländern in die Bundesrepublik zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. In 18 Fällen, so die Gerichtsentscheidung, sei der Syrer schuldig. Konkret erging die Strafe wegen banden- und gewerbsmäßiger Einschleusung, wobei insgesamt sieben Fälle in Versuchsstadium stecken geblieben waren. Als Tatzeitraum stellte das Gericht Januar bis Oktober 2022 fest.

Als Kopf einer Schleuserbande hatte der Mann zwei Reisebüros im Ausland betrieben, über die er Flugtickets für meist syrische Staatsangehörige aus der Türkei, dem Libanon und anderen Ländern des Nahen Ostens beschaffte. Da Fluggesellschaften ihre Kunden aber nur noch dann mitnehmen, wenn diese auch zur Einreise in ihr Zielland berichtigt sind, mussten also Einreisedokumente oder Aufenthaltstitel besorgt werden. Das bewerkstelligte der Angeklagte über einen Kontakt zu einer damaligen Mitarbeiterin im Kölner Ausländeramt. Gegen Bezahlung und kleinere Aufmerksamkeiten fälschte die Frau dann die entsprechenden Reisedokumente.

Köln: Schleuser besorgte sich im Ausländeramt gefälschte Dokumente

Die Frau war bereits im Juni vergangenen Jahres, in einem Prozess mit weiteren Komplizen des 27-Jährigen, wegen illegaler Einschleusung von Ausländern, Bestechlichkeit, Verabredung zum Verbrechen und Urkundenfälschung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Frau, die ihre Taten zutiefst bereut hatte, hatte sich auch bei ihren Kollegen entschuldigt. Sie habe ihnen mit den Taten „erheblichen Schaden zugefügt“, hatte die Frau gesagt. Sie war nach Verkündung des Urteils zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen worden, sitzt mittlerweile aber ihre Strafe ab.

Mit den bereitgestellten Dokumenten gelangten die Einreisewilligen aber nur ins Flugzeug. Auf dem Flug selbst mussten sie die gefälschten Dokumente dann auf Anordnung des Angeklagten und seiner weiteren Mittäter vernichten. Bei der Einreise in die Bundesrepublik auf einem deutschen Flughafen — überwiegend in Frankfurt am Main — stellten die Personen dann Asylanträge unter Vorlage ihrer Reisepässe aus ihrem Heimatland.

In dem Prozess gegen den 27-Jährigen war es gleich zu Beginn zu einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gekommen. Darin wurde dem Angeklagten zugesichert, dass er bei einem umfassenden Geständnis mit einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten bis fünf Jahren rechnen müsse.