Als Partydroge wird Lachgas unter Jugendlichen immer beliebter. Doch der Konsum ist gefährlich.
Gefährlicher KonsumStadt Köln prüft Lachgas-Verkaufsverbot für Minderjährige

Eine leere Lachgas-Flasche liegt am Straßenrand.
Copyright: Thomas Banneyer
Noch können es Kinder und Jugendliche in Köln so einfach kaufen wie Kaugummis. Obwohl sein Konsum gravierende Gesundheitsschäden hervorrufen kann, ist Lachgas in Kiosken und Supermärkten frei erhältlich. Das könnte sich jedoch demnächst ändern. Derzeit prüft die Stadtverwaltung nach Auskunft eines Sprechers ein „örtliches Abgabeverbot an Minderjährige“.
Damit würde Köln dem Beispiel einer Reihe deutscher Städte folgen. Hamburg hat den Verkauf von Lachgas an Minderjährige bereits zum ersten Januar untersagt. Auch Osnabrück hat den Verkauf an Minderjährige verboten. Anfang Februar hat Dortmund als erste NRW-Kommune nachgezogen.
Konsum von Lachgas wird immer beliebter
Seit Jahren wird der Konsum von Lachgas vor allem bei Jugendlichen immer beliebter. Sie inhalieren das Gas, das unter anderem für das Befüllen von Sahne-Sprüh-Flaschen genutzt wird, aus Luftballons. Der Effekt der sogenannten Partydroge: ein kurzer Rausch. Allerdings ein gefährlicher. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnt vor schweren Folgen des Konsums. Sie reichten von Bewusstlosigkeit über Lähmungserscheinungen bis hin zu bleibenden Hirnschäden.
Folglich versuchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), ein bundeseinheitliches Verbot der Abgabe von Lachgas an Minderjährige auf den Weg zu bringen und zeitnah zu realisieren. Durch das Ampel-Aus blieb der Vorstoß auf der Strecke. „Die Stadt Köln hat – wegen des Vorrangs von bundes- und landesrechtlichen Regelungen – die rechtliche Prüfung eines eigenen örtlichen Verbots der Abgabe von Lachgas an Minderjährige zunächst nicht weiterverfolgt“, teilt ein Sprecher mit.
Weil nach Auflösung des Bundestages eine zeitnahe bundes- oder landesrechtliche Regelung nicht in Sicht ist, hat die Stadt Köln die Prüfung wieder aufgenommen. Darüber, wie das Verbot formuliert und durchgesetzt werden könnte, wollte die Stadt wegen der laufenden Prüfung nichts mitteilen. Denkbar wäre eine sogenannte ordnungsbehördliche Verordnung.
Köln: Lachgas auf Spielplätzen bereits verboten
Bereits im Dezember wurde der Konsum von Lachgas auf Kölner Spielplätzen durch eine Regelung in der Stadtordnung verboten. Der Grund: Dabei fällt Müll an leeren Ballons und Kartuschen an und es kommt zu Lärmbelästigungen. Doch im Prinzip geht es um etwas viel Gefährlicheres.
„Grundsätzlich sind sich nach meinem Eindruck alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses einig, dass der Konsum von Lachgas gefährlich ist. Es sollte zumindest der Verkauf an Minderjährige von der Stadt verboten werden soll“, sagt der Ausschussvorsitzende Dr. Ralf Unna (Grüne). Eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang der Stadt mit dem Lachgasverkauf an Minderjährige war bei der Ausschusssitzung am 28. Januar auf der Tagesordnung.
Unna selbst wünscht sich weitreichendere Maßnahmen. Er plädiert für ein grundsätzliches Verkaufsverbot von Lachgas. „Sonst kann ein 18-Jähriger das beispielsweise einfach an seinen jüngeren Bruder weitergeben“, ist die praxisnahe Überlegung des vierfachen Vaters. „Ich mache mich für das grundsätzliche Verkaufsverbot stark“, sagt Unna.