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Verkehr in KölnPläne für Regulierung der E-Scooter-Verleiher verzögern sich weiter

Lesezeit 4 Minuten
Viele Nutzer stellen die E-Scooter am Kölner Hauptbahnhof völlig chaotisch ab.

Viele Nutzer stellen die E-Scooter am Kölner Hauptbahnhof völlig chaotisch ab.

Das geplante Verfahren, das der nächste Schritt in Richtung Neuordnung des Marktes hätte sein können, findet nun doch nicht statt.

Seit fast fünf Jahren sind E-Scooter Teil des Kölner Mobilitätsmix‘. Fast genauso so alt wie die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die den Einsatz der Roller ermöglicht, ist die Frage: Wie können Tausende der kleinen Flitzer sinnvoll in eine ohnehin schon volle Stadt integriert werden? Roller, die Fußgängern den Weg versperren, die achtlos in Parks oder Waldflächen herumliegen oder immer wieder in Gewässern landen, sorgen bei vielen immer noch für Ärger. Regeln wie Abstellverbote oder Parkzonen für die vielen Leih-Geräte haben das Chaos der Anfangszeit unbestreitbar reduziert. Doch ein klarer Plan, eine eindeutige Richtung, in die es in Köln zukünftig mit den Elektro-Tretrollern gehen soll, fehlt auch nach fast fünf Jahren noch immer. Was nun zumindest klar ist: Das geplante Verfahren, das dafür der nächste Schritt hätte sein können, wird nach langem Vorgeplänkel zunächst nicht stattfinden.

Vor gut zwei Jahren wurden die Überlegungen, wie die Stadt das Angebot der E-Scooter-Verleiher ordnen kann, konkreter. Vieles lief dabei auf eine Ausschreibung des Angebots hinaus. Die Anbieter, zu diesem Zeitpunkt waren es sieben in Köln, hätten sich bewerben können, die Stadt hätte einen oder mehrere Bewerber nach selbst aufgestellten Kriterien auswählen können. Nachhaltigkeit, Sicherheit, Verlässlichkeit, Arbeitsbedingungen oder technologische Innovationen waren in ähnlichen Verfahren anderer Städte unter anderem Faktoren bei der Auswahl der Verleiher - und nicht zuletzt eine Begrenzung der Anzahl. Vier der Anbieter hatten gegenüber der Rundschau ihr Interesse bekundet, sich am Ausschreibungsverfahren zu beteiligen. Im Mai 2022 sollte die Stadt dem Rat ein Konzept vorlegen. Doch lange Zeit passierte erst einmal nichts.

Erst Ausschreibung, dann Interessenbekundungsverfahren

Ende 2022 dann der Rückzieher. Eine Ausschreibung werde es zunächst nicht geben, teilte die Stadt mit. Das Verfahren sei zu umfangreich, zu personal- und zeitintensiv, dazu komme die „weiterhin hohe Dynamik auf dem E-Scooter-Markt“, so die Begründung. Immerhin präsentierte die Verwaltung einen neuen Weg: ein Interessenbekundungsverfahren. Dabei hätten die Anbieter ihr Interesse bekunden können, unter bestimmten Vorgaben der Stadt eine Sondernutzungsgenehmigung für 2024 zu beantragen. Die Stadt hätte damit auch eine Gesamtmenge an Rollern festlegen können, die jeder Anbieter maximal beantragen könnte. Auch Mengenvorgaben für einzelne Stadtteile wären möglich gewesen. Im Herbst 2023 hätte das Verfahren stattfinden sollen.

Tat es aber nicht, und wird es vorerst auch nicht mehr. Das teilte die Verwaltung nun dem Verkehrsausschuss mit. Grund dafür sei das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Die E-Scooter-Anbieter hatten gegen die im Vergleich zu anderen Städten hohen Sondernutzungsgebühren geklagt. Seit Sommer zahlen die Verleiher pro aufgestellten Roller und Jahr je nach Stadtteil zwischen 85 und 130 Euro. Das Gericht entschied im Oktober: Die Gebühren sind zwar rechtmäßig, dürfen aber nicht als Jahrespauschale erhoben werden. Im Dezember beschloss der Stadtrat also: Pro Fahrzeug und Jahr berechnet die Stadt zukünftig 7,10 Euro bis 10,80 Euro pro Monat. Weil das Gerichtsurteil in die Zeit des geplanten Verfahrens fiel, habe die Stadt erst die neue Gebührenordnung anpassen müssen, deshalb sei das Verfahren zur gleichen Zeit nicht möglich gewesen.

Viele Nutzer stellen die E-Scooter am Kölner Hauptbahnhof völlig chaotisch ab.

Viele Nutzer stellen die E-Scooter am Kölner Hauptbahnhof völlig chaotisch ab.

Mit der aktuellen Flottenplanung der Anbieter für 2024, die aus den Sondernutzungsanträgen hervorgehe, sehe die Stadt die Verteilung der Roller im Stadtgebiet gewährleistet, erklärt Anna Montasser, Sprecherin des Anbieters Lime. „Ein Interessenbekundungsverfahren ist somit nicht mehr notwendig.“ Auch die Staffelung der Gebührenhöhe im Stadtgebiet sorge für diese Verteilung, begründet die Stadt.

Ob das wirklich so ist, will die Stadt nach dem ersten Halbjahr prüfen. Wenn nicht, könnte im zweiten Halbjahr der nächste Anlauf eines Interessenbekundungsverfahrens starten, um die Verteilung für 2025 zu sichern.


Weiter Kritik an Gebührenhöhe

Der Anbieter Lime kritisiert weiterhin die Höhe der Kölner Sondernutzungsgebühren. Die Stadt Köln rufe im bundesweiten Vergleich weiterhin die höchsten Gebühren auf, kritisiert Sprecherin Anna Montasser. „Wir sind bei der Einführung des Instruments der Sondernutzung grundsätzlich stets bereit, in angemessenem Rahmen die Kosten einer Mobilitätswende mitzutragen.“ Die eingenommenen Gebühren müssten dann aber zweckgebunden eingesetzt werden - etwa für eine bessere Infrastruktur wie flächendeckende Abstellflächen für E-Scooter.