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Streit zwischen Mutter und TochterKölner Landgericht entscheidet, wem gefundener Kater rechtlich gehört

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Kater sieht durch die Gitter des Katzenhauses einer Fundtierstation 

Wem gehört rechtlich ein Vierbeiner, dessen ursprünglicher Besitzer kein Anspruch erhebt? Darüber entschied nun das Landgericht. (Symbolbild)

Wem gehört rechtlich ein Vierbeiner, dessen ursprünglicher Besitzer kein Anspruch erhebt? Darüber entschied nun das Landgericht.

Wird ein gefundener Kater in den Haushalt aufgenommen, ohne ihn als Fundtier zu melden, entsteht kein rechtliches Eigentum an dem Tier. Kommt es zum Streit um den Vierbeiner, ist daher entscheidend, wer zuletzt die faktische Verfügungsgewalt darüber hatte, wie das Landgericht Köln in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil entschied.

Im konkreten Fall streiten Mutter und Tochter um einen Kater, der in der früher gemeinsamen Wohnung offenbar beiden ans Herz gewachsen war. Bereits 2013 fand die Tochter das Tier vor der gemeinsamen Hauseingangstür.

Köln: Landgericht entscheidet über Eigentum von gefundener Katze

Beide nahmen den Kater in die gemeinsame Wohnung auf, und er blieb auch dort, als die Tochter 2016 auszog. Auch danach war der Vierbeiner nur vorübergehend bei ihr. 2022 nahm die Tochter den Kater aus der Wohnung ihrer Mutter mit, seitdem lebt er bei der Tochter. Die Mutter klagt auf Herausgabe.

Rechtlich gelten Tiere als Sachen. Daher betonte nun das Landgericht Köln, „dass der Besitz an einem Tier genauso geschützt ist wie der an einer bloßen beweglichen Sache und daher auch insoweit Besitzschutzansprüche durchgesetzt werden können“.

Kölner Landgericht: Fundtier muss gemeldet werden

Hier hatte keine der Frauen den Kater als Fundtier gemeldet, so dass keine rechtlich als Eigentümerin gilt. Auch diesbezügliche Absprachen oder eine vorrangige Zuständigkeit im früher gemeinsamen Haushalt habe die Tochter nicht beweisen können.

Daher stellten die Kölner Richter auf den Besitz, also die tatsächliche Verfügungsgewalt ab. Besitzerin sei hier die Mutter gewesen, weil sich bei ihr der Kater zuletzt aufgehalten habe.

Die Tochter habe „verbotene Eigenmacht verübt“, indem sie 2022 den Kater ohne Zustimmung ihrer Mutter mitnahm. Daher sei sie nun wieder zur Herausgabe verpflichtet, urteilte das Landgericht. Dies akzeptierte die Tochter nun offenbar. Das Urteil ist rechtskräftig. (afp)