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Zwangsgeld drohtVerweilverbot am Brüsseler Platz in Köln tritt am Freitag in Kraft

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Nachschwärmer am Brüsseler Platz in Köln.

Am Brüsseler Platz in Köln darf man sich ab kommendem Wochenende nachts nicht mehr aufhalten.

Nachtschwärmern am Brüsseler Platz in Köln droht ab Freitag ein Zwangsgeld von 100 Euro und mehr, wenn sie sich nicht an das Verweilverbot zum Schutz der Anwohner halten.

Das von der Stadt Köln geplante nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz tritt am Freitag, 7. Februar, in Kraft. Das hat Stadtdirektorin Andrea Blome am Montagabend im Verwaltungsausschuss des Stadtrats angekündigt. Es gilt zunächst freitags und samstags sowie vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr. Ein Alkoholkonsumverbot auf dem Platz reiche nicht aus, um die Nachtruhe der Anwohner zu schützen, „das haben wir rauf und runter geprüft“, sagte Blome. Hintergrund der Maßnahme ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, das von der Stadt wirksame Maßnahmen gegen den nächtlichen Lärm verlangt. Andernfalls drohen der Stadt empfindliche Strafen.

Die SPD hatte Mitte Januar beantragt, das Verweilverbot vorerst noch nicht einzuführen und es zunächst mit einem Alkoholkonsumverbot zu versuchen. Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt schloss sich am Montag diesem Vorschlag an. Gemeinsam verabschiedeten die vier Fraktionen einen Änderungsantrag. Demnach soll die Verwaltung prüfen, ob die Nachtruhe der Anwohner auch durch „ein Alkoholkonsumverbot auf nicht gastronomisch genutzten Flächen“ ausreichend geschützt werden kann. Der Antrag hielt Stadtdirektorin Blome aber nicht davon ab, das Verweilverbot noch diese Woche in Kraft zu setzen.

Köln: Nächtliches Verweilverbot am Brüsseler Platz ab dieser Woche

„Sollte ein nächtliches Verweilverbot am Brüsseler Platz unausweichlich sein, sind Ausnahmen für Rauchende vor gastronomischen Betrieben sowie für Beschäftigte in den Außengastronomiebereichen vorzusehen, um den regulären Betrieb und die Arbeitsbedingungen nicht unverhältnismäßig einzuschränken“, heißt es in dem Antrag. Bevor über weitergehende Maßnahmen wie eine Umzäunung des Platzes entschieden werde, müsse die Politik erneut eingebunden werden. Zudem solle die Verwaltung „ortsnahe Ersatzflächen zum Aufenthalt, ohne angrenzende Wohnbebauung“ suchen – angedacht wurde etwa die Vogelsanger Straße im Inneren Grüngürtel.

Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer betonte, hier gehe es „um Grundrechte, um die körperliche Unversehrtheit der Anwohner“. Diese sei bedeutend wichtiger als die Handlungsfreiheit der Nachtschwärmer. Messungen im Dezember hätten belegt, wie dramatisch die Lage sei. „An sechs Tagen haben wir die 60-Dezibel-Marke gerissen. Unser Spielraum ist eigentlich gleich null. Wir müssen etwas tun.“ Das Verweilverbot sei alternativlos.

Stadtdirektorin Andrea Blome stellte klar, dass das Verweilverbot ab Freitag, 7. Februar, per Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt werde. Ab Frühjahr ist ein tägliches Verweilverbot ab 22 Uhr geplant, dazu wird derzeit eine ordnungsbehördliche Verordnung vorbereitet, die die Politik beschließen muss.

Wie berichtet, droht Nachtschwärmern, die sich nicht an das Verweilverbot halten, künftig ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro und mehr. Bei wiederholten Verstößen erhöht es sich. Die Rundschau wollte von der Verwaltung wissen, wie das konkret abläuft. Auf Anfrage erklärte ein Stadtsprecher: „Wenn Betroffene trotz Ansprache mit Hinweis auf das Verweilverbot und Aufforderung den Platz zu verlassen weiter auf dem Platz bleiben, werden die Personalien aufgenommen. Dann kann ein Zwangsgeld angedroht werden. Wenn die Person sich danach weiter auf dem Platz aufhält, kann das Zwangsgeld festgesetzt werden. Die Androhung und die Festsetzung des Zwangsgeldes erhalten die Betroffenen vor Ort schriftlich.“

Verweilverbot in Köln: Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld

Dann kann sofort bezahlt werden, man kann die Summe aber auch im Nachhinein überweisen. „Wenn nicht vor Ort bezahlt wird, kann das Zwangsgeld innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden; bei nicht fristgerechter Zahlung wird der Betrag im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben“, sagte der Sprecher. Das bedeutet, dass die ausstehende Summe durch Pfändung oder Zwangsversteigerung eingetrieben werden kann.

Und warum Zwangsgeld und kein Bußgeld? „Ein Zwangsgeld dient zur Durchsetzung einer geforderten Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens“, so der Sprecher. Dagegen sei ein Bußgeld „eine repressive Sanktion/Strafe für ein Verhalten, das eine Ordnungswidrigkeit darstellt“. Auf den Brüsseler Platz bezogen heiße das: „Zu den Zeiten des Verweilverbots darf man sich nicht auf dem Platz aufhalten. Um dieses Unterlassen durchzusetzen, kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.“

Wer trotz eines bereits festgesetzten Zwangsgelds das Verweilverbot weiterhin oder an weiteren Abenden ignoriert, muss mit höheren Zwangsgeldern rechnen. Das Ordnungsamt wäre auch befugt, den Brüsseler Platz zu räumen. Aber Stadtdirektorin Andrea Blome hatte bereits Mitte Januar im Hauptausschuss betont, die Stadt werden den Platz „nicht mit Brachialgewalt“ räumen lassen.