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Nach Schlappe vor GerichtStadt Köln führt Alkoholverbot am Brüsseler Platz ein

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Nachtschwärmer am Brüsseler Platz in Köln.

Nachtschwärmer am Brüsseler Platz in Köln. 

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln das Verweilverbot am Brüsseler Platz gekippt hat, will die Stadt Köln dort jetzt mit einem Alkoholverbot für mehr Nachtruhe sorgen.

Sechs Tage nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass das Verweilverbot am Brüsseler Platz voraussichtlich rechtswidrig ist, hat die Stadt Köln reagiert. Sie will das Verweilverbot aufheben und stattdessen auf dem Platz ein Alkoholverbot einführen, um den Lärmpegel zu senken und die Nachtruhe der Anwohner besser zu schützen. Das kündigte die Verwaltung am Dienstag an. Geplant sei ein Konsum- und Mitführverbot für alkoholische Getränke. Es solle „im Laufe des Monats Mai“ per Allgemeinverfügung angeordnet werden, sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage. Das Verweilverbot wird aufgehoben, sein Vollzug ist bereits ausgesetzt.

Damit folgt die Stadt der Bewertung des Verwaltungsgerichts. Es hatte das Verweilverbot nach Klagen von Anwohnern und einer Gastwirtin am 23. April als „unverhältnismäßig“ eingestuft, „weil die Stadt mildere Mittel zur Durchsetzung der Nachtruhe, insbesondere ein Alkoholverbot, ohne hinreichende Prognose verworfen hat“. Nach Auffassung der Kammer könne „bereits durch ein solches Verbot, wenn es streng überwacht wird, die Attraktivität des Brüsseler Platzes für die ‚Partyszene‘ derart abnehmen, dass relevante Ruhestörungen nicht mehr zu befürchten sind. Erst wenn sich herausstellt, dass ein Alkoholverbot und flankierende Maßnahmen nicht ausreichend sind, wird ein Verweilverbot zu erwägen sein.“ 

Anlass für die Maßnahmen ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, wonach die Stadt Köln mehr tun muss, um die Anwohner vor nächtlichem Lärm zu schützen. Sie will nun ein Konsum- und Mitführverbot für alkoholische Getränke auf dem Platz anordnen. Davon wären sowohl Passanten als auch die Außengastronomie betroffen. Wann genau es gelten soll, ist noch unklar. „Die Geltungszeiten befinden sich in der verwaltungsinternen Abstimmung“, so der Stadtsprecher.

Die Stadt Köln plant nun, am Brüsseler Platz „ein Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot zunächst mittels Allgemeinverfügung anzuordnen“. Danach soll „zur dauerhaften Anwendung“ eine ordnungsbehördliche Verordnung ausgearbeitet werden, die die Allgemeinverfügung nach einer Übergangszeit ablösen soll. Eine solche Verordnung muss der Rat beschließen.

Ordnungsdezernentin Andrea Blome hatte ursprünglich argumentiert, ein Alkoholverbot sei ungeeignet, um den Schutz der Anwohner vor gesundheitsschädlichem nächtlichem Lärm zu gewährleisten. Die nachts geltenden Lärmgrenzwerte würden bereits überschritten, wenn sich mehrere Personen auf dem Platz treffen und unterhalten. Das Verwaltungsgericht bezeichnete das Vorgehen der Stadt als „nicht nachvollziehbar“. Die Stadt Köln habe „das ihr zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt“. 

Kölner Ordnungsamt wird weiter am Brüsseler Platz präsent sein

Blome wollte das Verweilverbot sogar auf alle Wochentage ausdehnen, doch das lehnte der Stadtrat ab. Nun wird es aufgehoben. „Gleichwohl wird das Ordnungsamt am Brüsseler Platz präsent sein und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben handeln, um Störungen der gesetzlichen Nachtruhe zu unterbinden“, betonte die Stadt.

Man darf gespannt sein, wie sich die Lage am Mittwoch vor dem Maifeiertag entwickeln wird. Laut Wetterbericht wird es tagsüber bis zu 26 Grad warm, und es steht eine laue Nacht bevor, das Thermometer soll bis Mitternacht nicht unter 18 Grad fallen. Zu erwarten ist, dass sich abends wieder Dutzende, wenn nicht hunderte Menschen am Brüsseler Platz versammeln werden, um unter freiem Himmel zu feiern - zum Leidwesen vieler lärmgeplagter Anwohner. Das Verweilverbot gilt dann nicht mehr, das Alkoholverbot gilt noch nicht.

Bei Verstößen gegen Nachtruhe drohen Bußgelder und Platzverweise

Auf die Frage der Rundschau, wie das Ordnungsamt konkret gegen Ruhestörungen vorgehen will, sagte ein Stadtsprecher, man werde Personen „deren Lärm geeignet ist, die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr zu stören“, ansprechen, deren Personalien feststellen, sie belehren und  sie „nach individuellem Ermessen“ der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sanktionieren. „Das kann je nach Einzelfall-Verhalten und Kooperationsbereitschaft von einer mündlichen Verwarnung, über ein Verwarngeld, bei gravierendem oder wiederholtem Verstoß an einem Abend mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens, und im äußersten Fall zum Aussprechen eines Platzverweises und wenn nötig der Durchsetzung desselbigen mit Hilfe der Landespolizei reichen“, sagte der Sprecher. Letztere Eskalationsstufen lägen jedoch „nicht im Interesse der Stadt Köln“. Die Verwaltung appelliere daher an alle Besucher des Brüsseler Platzes, die Nachtruhe der Anwohner zu achten, und werbe „für ein faires und respektvolles Miteinander aller Beteiligten am Platz“.

Zu der Forderung des Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, die Außengastronomie am Brüsseler Platz statt bis 22 Uhr wieder bis 23.30 Uhr zu erlauben, „sieht die Verwaltung keinen Handlungsspielraum“, betonte der Stadtsprecher. Die ansässige Gastronomie sei am Montag in einem persönlichen Gespräch darüber informiert worden.