In Köln landet ein Streit um Geruchsbelästigung durch Holzkohlegrills vor Gericht. Trotz installierter Filteranlagen überschreiten die Grills immer noch die zulässigen Geruchswerte.
Rauchschwaden am EigelsteinStreit um Holzkohlegrills auf Kölns Weidengasse landet vor Gericht
Im juristischen Streit um die Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Holzkohlegrills auf der Weidengasse wird es langsam ernst für die Beteiligten. Nachdem das Landgericht einen Termin im Oktober 2024 festgelegt hat, hat nun auch das Verwaltungsgericht nachgelegt. Die Richter am Appellhofplatz teilten offiziell mit, dass es einen Klageeingang gibt. In diesem Verfahren geht es um den Streit zwischen der Stadt Köln und Betreibern von Grillrestaurants. „Die Kläger betreiben Restaurants in der Kölner Weidengasse und wenden sich gegen die Untersagung des Betriebs von Holzkohlegrills“, heißt es vom Verwaltungsgericht.
Geruchsbelastungen in der Weidengasse gutachterlich geprüft
In dem Fall geht es um eine Mitteilung der Stadt Köln im Mai 2024. Im Frühjahr wurde fünf Betreibern eine Ordnungsverfügung zugestellt. „Dieses Verfahren hat die Stilllegung der Holzkohlegrills zum Ziel“, teilte eine Sprecherin der Stadt Köln. Die Betreiber hätten die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben, was auch geschah. Zum Hintergrund: Im Juli 2021 ließ das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln die Geruchsbelastungen in der Weidengasse, die von fünf Holzkohlegrills ausgingen, gutachterlich überprüfen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die zulässigen Geruchsbelastungen durch jedes Restaurant überschritten wurden. Die Betreiber bauten Filteranlagen gegen die Geruchsbelästigung ein, aber dies half nicht. Als Ergebnis der Messung stand im März 2024 fest, dass die installierten Anlagen nicht geeignet sind, die Gerüche in der Weidengasse auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu reduzieren, teilte die Stadt weiter mit und ordnete die Stilllegung an.
Im zweiten Verfahren, am 10. Oktober, geht es um die Klage einer Privatperson gegen einen Betreiber auf der Weidengasse. Der Anwohnerin gehe es darum, dass sie nicht mehr unter der Rauchentwicklung leiden muss und der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreife. Außerdem gebe es in der Wohnung der Frau „unzumutbare Schadstoffemissionen“, so das Gericht.