Vor dem Landgericht wird am 10. Oktober der seit vielen Monaten schwelende Streit zwischen Anwohnern und Betreibern von Grillrestaurant verhandelt.
Verhandlung im LandgerichtRauchschwaden über der Weidengasse - Erster Prozess steht
Im Streit um die Belästigung durch Rauchschwaden von Holzkohlengrills auf der Weidengasse, ist nun ein erster Prozess terminiert. Vor dem Landgericht wird am 10. Oktober 2024 um 10.30 Uhr der seit vielen Monaten schwelende Streit zwischen Anwohnern und Betreibern von Grillrestaurant verhandelt. Eine Sprecherin des Landgerichtes bestätigte die Terminierung im Herbst. Eine Anwohnerin der Weidengasse und ein Betreiber sind die Streitparteien. „Es geht in dem Prozess um Unterlassung“, berichtete die Sprecherin des Landgerichtes gegenüber der Rundschau. Der Anwohnerin gehe es darum, dass sie nicht mehr unter der Rauchentwicklung leiden muss und der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreife. Außerdem gebe es in der Wohnung der Frau „unzumutbare Schadstoffemissionen“, berichtete die Sprecherin weiter. In dem Verfahren solle nun erst einmal der Fall erörtert werden. Es sei persönlichen Erscheinungen der beiden Parteien angeordnet.
Rauch trotz Abluftreinigungsanlagen
Die Stadt Köln hatte im Frühjahr fünf Restaurantbetreibern eine Ordnungsverfügung zugestellt. „Dieses Verfahren hat die Stilllegung der Holzkohlegrills zum Ziel“, teilte eine Sprecherin der Stadt Köln mit. Die Betreiber hätten die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Im Juli 2021 ließ das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln die Geruchsbelastungen in der Weidengasse, die von fünf Holzkohlegrills ausgingen, gutachterlich überprüfen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die zulässigen Geruchsbelastungen durch jedes Restaurant überschritten wurden. Die Betreiber installierten freiwillig Abluftreinigungsanlagen und investierten dabei mittlere fünfstellige Beträge. Aber manche Anwohner rümpfen weiter die Nase: Nach der Inbetriebnahme der Filter gab es im Frühsommer 2023 erneut Beschwerden über Gerüche. Die Beschwerden veranlasste das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, erneut ein Gutachterbüro zu beauftragen. Als Ergebnis der Messung stand im März 2024 fest, dass die installierten Anlagen nicht geeignet sind, die Gerüche in der Weidengasse auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu reduzieren. Stillgelegt sind die Grills weiter nicht— der Fall ist in der Schwebe.