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Bluttat in Dom-NäheSohn nach Tod eines 83-Jährigen in Köln vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Köln

Das Landgericht in Köln

Ein 39-jähriger Mann steht vor Gericht, angeklagt seinen 83-jährigen Vater getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie.

Er soll seinen Vater erst mehrfach ins Gesicht geschlagen und anschließend mit einem langen Küchenmesser mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Anschließend soll er den noch lebenden 83-Jährigen unter Kleidung und mehreren herausgerissenen Schubladen neben dem Bett des Vaters vergraben haben, wo der Senior schließlich verstarb.

Seit Dienstag steht nun der 39 Jahre alte Sohn des Verstorbenen vor dem Landgericht. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Totschlag. Jedoch soll die Steuerungsfähigkeit des 39-Jährigen bei der Tat aufgehoben gewesen sein, unter anderem wegen einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Mit Verlesung der Antragsschrift beantragte die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie. Es seien weitere Straftaten von ihm zu erwarten, und er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Prozess in Köln: Unterbringung in Psychiatrie beantragt

Was genau am 27. Oktober 2023 ab etwa 17 Uhr in der Wohnung des 83-Jährigen in Domnähe geschehen ist und was der Grund für die gewaltsame Auseinandersetzung gewesen sein könnte, ist unklar. Neben den Schlägen ins Gesicht soll der 39-Jährige seinem Vater auch Schläge gegen den Rumpf versetzt haben, wodurch das Opfer einen Rippenbruch erlitten habe. Zudem soll er dem Vater mit einem langen Küchenmesser mehrere Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt haben. „Anschließend bedeckte er den stark blutenden Geschädigten mit Kleidungstücken und Schubladen“, sagte der Ankläger. Der Beschuldigte habe den Tod des 83-Jährigen „billigend in Kauf genommen“. Im Anschluss habe der 39-Jährige — der laut eigenen Angaben alkoholisiert war und unter dem Einfluss von Cannabis stand — die Wohnung des Vaters verlassen und habe sich nach Deutz begeben. Dort soll er vor einer Pizzeria eine Kundin belästigt haben. Als diese sich in das Lokal geflüchtet habe, habe der Beschuldigte nachsetzen wollen. Da der Betriebsleiter der Pizzeria sich ihm aber in den Weg gestellt habe, habe der Angeklagte diesem einen Kopfstoß versetzt, weshalb dem Beschuldigten auch eine Körperverletzung vorgeworfen wird. Nachdem Polizeibeamte dem 39-Jährigen einen Platzverweis erteilten, soll der Mann sich zurück in die Wohnung des Vaters begeben haben.

Weil aber der Bruder des Beschuldigten den Vater nicht erreichen konnte, soll dieser sich noch am selben Abend an die Polizei gewendet haben. Die Polizei fand den Senior schließlich unter den Kleidungsstücken und den Schubladen. Laut Antragsschrift sei dann um 22.50 Uhr der Tod des 83-Jährigen festgestellt worden. Auch in einem Lokal, nahe dem Tatort, war der Angeklagte unangenehm aufgefallen, sagte damals ein Mitarbeiter der Rundschau.

Der 39-Jährige bestritt die Tat nicht. Allerdings gab er an, keine Erinnerung zu haben. „Ich habe lange auf das DNA-Gutachten gehofft, dass ich das vielleicht doch nicht war“, sagte der 39-Jährige. Und weiter: „Das macht mich fertig, das tut mir leid. Mein Vater hat mir immer geholfen.“

Der Prozess wird fortgesetzt.