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Prozess in KölnAngeklagter „Klimakleber“ zu Geldstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Immer wieder blockieren Klima-Aktivisten der Letzten Generation Straßen auch in Köln.

Immer wieder blockieren Klima-Aktivisten der Letzten Generation Straßen auch in Köln.

Weil der Berufsverkehr nachhaltig gestört worden sei, wurde ein 26-jähriger „Klimakleber“ zu einer Geldstrafe verurteilt.

Er habe die Straße blockiert, sich festgeklebt und den Berufsverkehr nachhaltig gestört. So lautet der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft vor dem Kölner Amtsgericht einem Euskirchener am Dienstag bei der Anklageverlesung machte. Gemeinsam mit vier weiteren Aktivsten soll sich das Mitglied der „Letzten Generation“ am 13. Juni vorigen Jahres an einer Straßenblockade auf der Inneren Kanalstraße Richtung Zoobrücke beteiligt haben. Der Prozess war für alle kein Neuland.

Angeklagter: In der „Tradition von Gandhi“ gehandelt

Schon zum zweiten Mal war der dauerhaft Erwerbsunfähige wegen Nötigung angeklagt. Während eine weitere Angeklagte zur Anhörung nicht erschien, berief sich der Mann auf den Protest gegen die „Ungerechtigkeit der Gesellschaft“ in Bezug auf die Klimakrise. Dass er sich an besagtem Junimorgen mit Sekundenkleber an die Straße geklebt hat, räumte er ein. Dabei sah sich der Aktivist jedoch nicht „aus Hass oder Wut“, sondern in der „Tradition von Gandhi“ handeln. Es ginge ihm darum, die „Gesellschaft mit der Wahrheit“ zu konfrontieren.

Als Zeugen sagten eine Polizeibeamtin und ihr damaliger Dienstleiter aus, die an der Auflösung der Blockade maßgeblich beteiligt waren. Ein weiterer Zeuge, der als betroffener Autofahrer Strafanzeige gestellt hatte, erschien nicht.

Freiheitsstrafe stand ebenfalls im Raum

Am Ende sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Nötigung erfüllt und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro. In ihrem Plädoyer stellte die Staatsanwältin klar, dass sie sogar eine kurze Freiheitsstrafe in Betracht gezogen habe, da mit der Ankündigung des Angeklagten, sich an weiteren Straßenblockaden zu beteiligen, Wiederholungsgefahr bestehe.

Die Richterin kam der Forderung nur in Teilen nach. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Amtsrichterin Denise Fuchs-Kaniniski gegen einen „Klimakleber“ führt. Sie nannte das Verhalten des Angeklagten nicht verhältnismäßig. Es gebe „mildere“ Formen des Protests. Das Verfahren gegen die nicht erschienene Angeklagte wurde abgetrennt und es erging ein Strafbefehl.