Schwere Schlappe für die Stadt Köln vor dem Kölner Verwaltungsgericht: Die Klage der Gemeinschaft Kölner Schausteller e.G. (GKS) gegen die Vergabe der Deutzer Kirmes im nächsten Jahr hatte Erfolg.
Schausteller mit Klage erfolgreichDeutzer Kirmes 2024 wird neu ausgeschrieben
Wie die Rundschau erfuhr, muss die Stadt das Auswahlverfahren neu durchführen. Die bereits erteilten Bescheide werden zurückgenommen. „Es ist wieder alles offen“, freut sich die GKS-Aufsichtsratsvorsitzende Tanja Hoffmann.
Wie berichtet, hatte das Kölner Ordnungsamt im Oktober die Ausrichtung der beiden Volksfeste auf der Deutzer Werft im Frühling und Herbst 2024 erstmals seit Jahrzehnten nicht an die GKS, sondern an einen Schausteller-Unternehmer aus Leverkusen vergeben. Zur Begründung hieß es, die GKS habe den geforderten Nachweis über eine Versicherung gegen Umweltschäden in Höhe von fünf Millionen Euro nicht eingereicht. Daher werde ihre Bewerbung nicht zugelassen.
Bei einer Debatte im Stadtrat empörten sich mehrere Ratsmitglieder über das Ordnungsamt. So könne man nicht mit den Kölner Schausteller-Familien umgehen. Doch Stadtdirektorin Andrea Blome erklärte, die Auswahl des Veranstalters sei für 2024 abgeschlossen. Erst ab 2025 werde man ein neues förmliches Vergabeverfahren starten.
Schließlich entschied sich die GKS zu einer Klage gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Köln. Mit Erfolg. In dem Eilverfahren (Az. 1 L 2248/23) tauschten die Anwälte der Schausteller und der Stadt ihre Standpunkte zunächst schriftlich aus. In der vergangenen Woche fand dann ein Erörterungstermin statt, bei dem die Richterin der Stadt gehörig die Leviten las.
Nach Rundschau-Informationen stellte die Richterin in dem nicht-öffentlichen Termin fest, dass die Stadt die Deutzer Kirmes so nicht hätte vergeben dürfen. Denn es hatte offenbar keinen öffentlichen Aufruf der Stadt an potenzielle Bewerber gegeben. Sowohl die GKS als auch der Leverkusener Unternehmer hatten sich aktiv von sich aus für die Ausrichtung des Volksfests beworben.
Deutzer Kirmes: Bewerbung der Schausteller abgelehnt
Die Unterlagen, die beide Bewerber eingereicht hatten, waren nach Ansicht des Gerichts offenbar in beiden Fällen unvollständig. Das galt unter anderem für den Nachweis einer Versicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden. Somit hätte die Stadt keinen der beiden Bewerber zum weiteren Auswahlverfahren zulassen dürfen. Doch das Ordnungsamt lehnte nur die Bewerbung der Kölner Schausteller ab und vergab die Kirmes an den Leverkusener Unternehmer, obwohl auch dessen Bewerbung nicht alle geforderten Dokumente enthielt.
Seit voriger Woche ist beim Verwaltungsgericht noch eine weitere Klage eines dritten Bewerbers für die Kirmes gegen die Stadt Köln anhängig (Az. 1 K 6896/23 ). Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte die Stadt seine Bewerbung mit der Begründung abgelehnt, das Verfahren sei bereits abgeschlossen.
Da die Stadt ankündigte, das Verfahren neu aufzusetzen, verzichtete das Gericht auf ein Urteil. Auf Anfrage der Rundschau erklärte eine Stadtsprecherin: „Es ist oberstes Ziel der Verwaltung, für alle Verfahrensbeteiligte ein transparentes, faires und rechtssicheres Verfahren durchzuführen. Die Verwaltung wird daher kurzfristig das Auswahlverfahren wiederholen und die Hinweise des Verwaltungsgerichts aufgreifen. Das Auswahlverfahren wird zeitnah öffentlich bekannt gegeben und steht somit auch anderen Bewerber*innen offen.“ Bei Zulassung mehrerer Bewerbungen für das Verfahren mit gleicher Eignung entscheide am Ende das Los. Der Sieger erhalte die Zusage zur Ausrichtung des Frühlings- und Herbstvolksfests 2024.