Mehrere Anwohnende und die Betreiberin einer ansässigen Gaststätte hatten gegen das Verweilverbot beim Verwaltungsgericht geklagt.
EilverfahrenGericht hält Verweilverbot am Brüsseler Platz für rechtswidrig

Aktuell gilt das Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr.
Copyright: Nabil Hanano
Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln über ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz ist voraussichtlich rechtswidrig. Das teilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Köln mit. Das Verweilverbot war am 5. Februar von der Stadt verhängt worden, zunächst für die Wochenenden und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr. Die Begründung: Anwohnende müssen vor gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen geschützt werden, die auf der Platzfläche bereits von nur kleinen Menschenansammlungen ausgingen.
Brüsseler Platz: Eilanträgen stattgegeben
Das Verwaltungsgericht gab nun den dagegen gerichteten Eilanträgen mehrerer Anwohner und den Betreibern einer ansässigen Gaststätte statt. „Die Stadt hat das ihr zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Zum einen seien die aus den Lärmmessungen gezogenen Schlüsse, dass auch bei bloßer Anwesenheit von mehreren Personen durch normale Unterhaltung Lärmgrenzwerte überschritten werden, nicht nachvollziehbar. Zum anderen sei das Verweilverbot nach Auffassung des Gerichts unverhältnismäßig, weil die Stadt mildere Mittel zur Durchsetzung der Nachtruhe, insbesondere ein Alkoholverbot, ohne hinreichende Prognose verworfen habe.
Wie geht es nach dem Eilverfahren nun weiter auf dem Brüsseler? Ausschließlich die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen sich nun auf dem Platz aufhalten. Das Verweilverbot gilt nach wie vor für alle anderen Personen, solange es die Stadt nicht aufhebt. Die Stadt kann nun eine Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.