Ein 31-Jähriger war wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt. Der Richter war verärgert über die haarsträubende Geschichte, die dahinter liegt.
„Räuberpistole“ vor GerichtFreispruch nach nur sechs Stunden Verhandlung in Köln
Gäbe es eine Art Guiness-Buch der Rekorde für die schnellsten Gerichtsverhandlungen, die Schwurgerichtsverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht hätte wohl einen Eintrag sicher: Nach nur sechs Stunden inklusive Pausen, sprach das Gericht am Mittwoch einen 31-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord frei.
Der Vorsitzende Dr. Achim Hengstenberg bezeichnete den Fall als „eine ordentliche Räuberpistole“. Für die erlittene Auslieferungshaft in seinem Heimatland Rumänien sowie der anschließenden Untersuchungshaft in Deutschland wurde der Bauarbeiter entschädigt.
Geld geboten, um Verlobte des Bruders zu töten
Angeklagt war der 31-Jährige, weil er auf einer Baustelle einem Kollegen (32) im April 2022 wiederholt 10 000 Euro dafür geboten haben soll, die Verlobte seines Bruders umzubringen. Hierzu sollte der Mann das Fahrzeug der Schwägerin in spe „in Brand setzen oder manipulieren“, wie es in der Anklage hieß. Um sein Angebot zu unterstreichen, soll der 31-Jährige seinem Landsmann und Kollegen Geld auf einem Foto auf seinem Handy, später auch ein Geldbündel gezeigt haben.
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Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass der 32-Jährige die Tat wegen „seines zügellosen Gewinnstrebens“ für die angebotene Summe begehen würde. Aufgrund der Aussage des 32-Jährigen, war der Angeklagte dann im Mai dieses Jahres in Rumänien verhaftet und wenig später an die Bundesrepublik ausgeliefert worden. Doch bereits vor drei Wochen hatte das Gericht den Angeklagten von weiterer Haft verschont.
Zahlreiche Widersprüche in der Geschichte
Die Kammer hatte nach Prüfung der Akte und der vier Aussagen des Hauptbelastungszeugen bei der Polizei erhebliche Zweifel am geschilderten Sachverhalt aufgrund vieler Widersprüche. „Wenn wir keinen dringenden Tatverdacht sehen, dann müssen wir den Haftbefehl aufheben“, erklärte Hengstenberg.
Widersprüchlich gab sich der 32-Jährige dann auch im Zeugenstand. Am Ende gab ein recht angesäuerter Vorsitzender dem Zeugen mit auf den Weg: „Sie haben nicht nur die Arbeitszeit der Justiz verschwendet, sondern den Angeklagten vier Monate ins Gefängnis gebracht.“ Ob der Zeuge sich nun einem Verfahren wegen Falschaussage oder falscher Verdächtigung stellen muss, blieb zunächst unklar.