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Deutlich teurerKölner Eltern müssen bald mehr fürs Kita-Essen zahlen

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Ein Kind schenkt sich Wasser ein.

Ein Kind schenkt sich Wasser ein.

Es ist ein deutlicher Sprung: Von 40 auf rund 70 Euro soll der Elternbetrag fürs Essen in städtischen Kitas steigen.

Ab dem kommenden Jahr müssen Kölner Eltern deutlich tiefer in die Tasche greifen, um die Verpflegung eines Kindes in einer städtischen Kita zu bezahlen. Der monatliche Essens-Betrag für eine Verpflegung an fünf Tagen soll von derzeit 40 auf dann 70,40 Euro steigen. Das entspricht einer Erhöhung um 70 Prozent.

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben einer entsprechenden Vorlage der Verwaltung zugestimmt. Der Beschluss durch den Rat steht dort im Oktober auf der Tagesordnung. Gültig sein soll die neue Verpflegungspauschale für die Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem ersten Februar 2025.

Eltern, deren Kind keine fünf Tage pro Woche in der Kita isst, zahlen entsprechend weniger. Für vier Tage liegt der Monatsbeitrag bei 56,30 Euro. Wer nur an drei Tagen in der Woche in der Kita isst, kommt auf ein Entgelt von monatlich42,20 Euro. Für zwei wöchentliche Essen liegt der Monatsbeitrag bei 28,20 Euro, die Teilnahme an einem Tag pro kostet monatlich 14,10 Euro. Eltern müssen sich im Voraus auf die Anzahl der wöchentlichen Mahlzeiten festlegen und für Änderungen eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Der Essensbeitrag beinhaltet nicht nur ein warmes Mittagessen, sondern auch eine „gesundheitsförderliche Zwischenverpflegung“ am Nachmittag mit Obst, Gemüse, Getreide- und Milchprodukten und eine durchgehende Versorgung mit Getränken.

Letzte Preisanpassung war 2011

Begründet wird die Erhöhung mit Kostensteigerungen und einer notwendigen Anpassung. „Das Entgelt der Verpflegungspauschale für die Mahlzeiten in städtischen Kitas wurde zuletzt 2011 auf die aktuell gültigen 40 Euro angepasst“, teilt die Verwaltung mit. In die Kalkulation seien auch anrechenbare Personalkosten bei Caterern mit eingeflossen.

Trotz der Erhöhung um rund 30 Euro ist die neue Verpflegungspauschale laut Verwaltung nicht kostendeckend. „Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die aktuelle Kalkulation noch einmal um sieben Euro aufgestockt werden“, heißt es. Aus sozialen Gründen verzichtet die Verwaltung jedoch darauf. Ihre Begründung: Aufgrund des großen Sprungs von rund 30 Euro zusätzlich werde hier die „Grenze der sozialen Vertretbarkeit gesehen“. Die Folge: Es verbleibt bei der Verpflegung in städtischen Kitas ein Zuschussbedarf in Höhe von 1,4 5 Millionen Euro jährlich.

Neue Vorgaben für den Klimaschutz: mehr Bio

Aufgrund der geforderten Qualitätskriterien in der Leistungsbeschreibung der Vergabe erfolgt eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz. So sollen 30 Prozent der Zutaten aus biologischer Herkunft stammen. Fleisch, Fisch und Eier müssen grundsätzlich Bio-Produkte sein. Fische und Fischprodukte müssen aus nachhaltiger Fischerei und verantwortungsvoller Aquakultur stammen. Auch weniger Verpackung und kurze Lieferwege müssen beachtet werden.

Wer Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, zahlt auch künftig nicht für das Essen in der Kita.