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Obdachloser in KölnEinbrecher legt sich zu unbekannter Frau ins Bett – acht Jahre Haft

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Köln: Akten liegen beim Auftakt eines Prozesses auf einem Tisch (Symbolbild)

Köln: Akten liegen beim Auftakt eines Prozesses auf einem Tisch (Symbolbild)

Es ist ein Fall, bei dem einem ein kalter Schauer über den Rücken fährt: Ein Obdachloser brach ins Schlafzimmer ein und legte sich neben eine Frau.

Mitten in der Nacht nimmt eine 63-Jährige einen modrigen Geruch und Kälte in ihrem Bett wahr. Als sie begreift, dass ein Fremder von draußen in ihr Schlafzimmer eingedrungen und sich zu ihr ins Bett gelegt hat, scheint es schon zu spät sein, um die Gefahr abzuwehren: Der Mann kniet sich umgehend auf sie, schlägt und würgt sein Opfer und beginnt sie am ganzen Körper zu betatschen. Doch die Frau leistet Widerstand und schreit, bis ihr Enkel im Nebenzimmer mitbekommt, dass bei der Großmutter nebenan etwas nicht stimmt. Als der 17-Jährige das Zimmer der Großmutter betritt, steht der Fremde auf, zieht sich die Schuhe wieder an und lässt sich anstandslos aus der Wohnung eskortieren.

Am Donnerstag verurteilte das Landgericht den 44 Jahre alten Angeklagten wegen sexueller Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung sowie Hausfriedensbruchs zu acht Jahren Gefängnis. Die 13. Große Strafkammer zeigte sich nicht nur davon überzeugt, dass der Angeklagte am 18. Oktober 2024 von der Straße durch das offene Fenster mit zu Dreivierteln heruntergelassenen Rollladen in das Schlafzimmer der Nebenklägerin eingedrungen und die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte. Nein, die Kammer ging auch davon aus, dass es sich nicht um eine Spontan-Tat gehandelt habe: „Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte die Wohnung ausgekundschaftet hat“, sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck. Der wohnungslose Rumäne habe nur rund 900 Meter von der Wohnung der 63-Jährigen entfernt in einer Unterkunft gewohnt und habe sich regelmäßig im näheren Umkreis aufgehalten.

Verhöhnung des Opfers

Der Angeklagte hatte hingegen behauptet, er sei in die Wohnung eingestiegen, um Kleidung oder Geld zu stehlen. Eine Angabe, die das Gericht ins Reich der Legenden verwies: „In der Wohnung entfaltet er keine Aktivitäten in Richtung Diebstahl“, sagte Roellenbleck. Der Angeklagte beteuerte dennoch, er habe nur stehlen wollen. Der Vorwurf der sexuellen Nötigung sei von der Nebenklägerin und ihrem Enkel erfunden worden. Er habe nichts von der Frau gewollt, die er als „Tote“ herabwürdigte. „Verhöhnung und abschätzige Äußerungen über das Opfer, das geht über ein zulässiges Verteidigungsverhalten klar hinaus“, sagte Roellenbleck. Die Kammer habe die Äußerung strafverschärfend gewertet.

Eigentlich war ein Urteil in dem Fall bereits für Anfang März erwartet worden. Doch dann erhielt das Gericht aber noch einen Auszug aus dem Strafregister des 44-Jährigen aus Rumänien. Demnach hatte er bereits acht Jahre wegen einer schweren gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 16-Jährigen im Jahr 1998 in Haft gesessen hatte.