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Video verbreitet51-jährige Corona-Leugnerin in Köln wegen Volksverhetzung verurteilt

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Eine 51-jährige Corona-Leugnerin aus Köln wurde wegen Volksverhetzung für eine antisemitische und antimuslimische Verschwörungserzählung auf ihrem Telegram-Kanal zur Geldstrafe verurteilt.

Das eigentliche Metier der 51-Jährigen war in den zurückliegenden vier Jahren das Leugnen des Corona-Virus und die Organisation von Protesten gegen die während der Covid-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen. Mittlerweile scheint die Frau ins Metier der Verbreitung kruder antisemitischer und antimuslimischer Verschwörungserzählungen abgedriftet zu sein. Vor dem Amtsgericht wurde die Kölnerin, die einen Telegram-Kanal mit rund 2500 Mitgliedern unterhält, am Montag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt, weil sie ein Video mit dem Titel: „Der Islam ist der eiserne Besen Israels“ geteilt hatte. Zur Verhandlung war es nur gekommen, weil sie Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, der auf eine Geldstrafe von 1500 Euro gelautet hatte.

„Das ist alles Meinungsäußerung“

Vor Gericht gab sich die 51-Jährige, die nicht bestritt, das Video geteilt zu haben, völlig arglos: „Ich weiß immer noch nicht, was an dem Video volksverhetzend sein soll. Das ist alles Meinungsäußerung“, sagte die Frau. Dabei berief sie sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, wonach jeder Bürger das Recht habe, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Zu dieser Einschätzung kam die Angeklagte auch noch, nachdem das von ihr geteilte, rund 30-minütige Video, das vor antisemitischen Stereotypen nur so strotzte, angeschaut worden war. Darin wurde von dem Autor behauptet, es gebe eine Verschwörung des Judentums und es Staates Israel zur Erlangung der Weltherrschaft und zur Zerstörung Europas. In seinem Plädoyer fasste der Staatsanwalt den Inhalt wie folgt zusammen: „Das Video trifft die Aussage, Israel und die Juden nutzten den Islam und die Muslime aus, um Europa von Christen zu säubern und Europa zu zerstören.“

Dabei, so der Ankläger weiter, würden Muslime durchgängig als „Werkzeuge“ dargestellt, die diesen Plan erfüllten, ohne ihn zu durchschauen, weil sie „intellektuell dazu nicht in der Lage“ seien. Solche Aussagen dienten aber nur dazu, das friedliche Zusammenleben von Juden, Muslimen und Christen in der Bundesrepublik zu stören und eine feindselige Stimmung auszulösen. Und genau hier finde Artikel 5 Grundgesetz, auf den sich die Angeklagte berufen habe, seine Schranke in den allgemeinen Gesetzen. Die Vorsitzende kam zum gleichen Ergebnis. „Dem Video geht es darum, zu friedenszerstörender Hetze aufzurufen.“ (bks)