Gebäude in Merheim wurden durch die kontrollierte Sprengung der Weltkriegsbombe am Freitag beschädigt. Verletzt wurde niemand.
Bombenfund am FreitagSachschäden nach Sprengung in Köln-Merheim entdeckt
Nach der kontrollierten Sprengung einer Weltkriegsbombe am Freitagabend in Merheim gibt es einige Sachschäden zu beklagen. Das teilte die Stadt Köln mit. Sechs Eigentümer und Eigentümerinnen seien bisher betroffen. Ein durch die Sprengung hochgeschleuderter Erdklumpen hatte ein Dach durchschlagen. Außerdem wurden unter anderem eine Garage, mehrere Zäune, eine Holzlaube und die Fenster eines Wintergartens beschädigt. „Die Häuser liegen innerhalb des Evakuierungsradius, deshalb war niemand zu Hause, Menschen wurden nicht verletzt“, so ein Sprecher der Stadt. Ordnungsamtsmitarbeitende seien noch am Freitagabend zu den Bewohnerinnen und Bewohnern gefahren und hätten erste Hilfsmaßnahmen und Notreparaturen organisiert.
Durch die Wucht der Sprengung waren auch die aufgestapelten Wassercontainer ins Wanken gekommen, die die Wucht der Detonation auffangen sollten. „Das zeigt auf jeden Fall, dass wir nicht evakuieren, um die Leute zu schikanieren, sondern dass es wirklich lebenswichtig ist, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner des Evakuierungsbereichs ihre Häuser und Wohnungen verlassen“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes Ralf Mayer.
Bezirksregierung: Starkregenfälle sind der Grund
Durchgeführt wurde der Einsatz vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Rheinland der Bezirksregierung Düsseldorf. Dabei konnte laut Bezirksregierung der Heckzünder der Bombe erfolgreich entfernt werden, beim Kopfzünder sei dies jedoch nicht möglich gewesen. „Aufgrund der Gefahr, die von dem Kopfzünder ausging, musste die Bombe kontrolliert vor Ort gesprengt werden, um eine sichere Entschärfung zu gewährleisten“, so eine Sprecherin. Die amerikanische Zehn-Zentner-Bombe hatte dadurch einen aufwändigen Evakuierungseinsatz im Rechtsrheinischen notwendig gemacht. Zu den Schäden sei es deshalb gekommen, weil Starkregenfälle zuvor den Boden durchnässt hatten. „Das Erdreich wurde bei der Detonation aufgelockert, die Erdbrocken verursachten vereinzelte Sachschäden. Solch ein Ereignis lässt sich leider nicht im Vorfeld ausschließen“, so die Sprecherin der Behörde. Aus Sicht des KBD sei der gesamte Einsatz gut verlaufen.
Wer bezahlt nun die entstandenen Schäden? Entschädigungsansprüche gegen die Stadt seien gesetzlich ausgeschlossen. „Grundsätzlich kann die Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden“, teilt die Stadt mit. Private Versicherungsverträge enthalten jedoch häufig sogenannte „Kriegsausschlussklauseln“, die aber umstritten seien. Es gebe allerdings eine Zusage des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, Schäden aus Kulanz zu regulieren.