JVA-SkandalWärter verlieren Arbeitsplätze - Gefangene massiv beleidigt
- Der Skandal kam Ende des Jahres 2019 ans Tageslicht, wurde aber erst mehrere Wochen später der Öffentlichkeit mitgeteilt.
- In einer WhatsApp-Gruppe sollen sich 20 Mitarbeiter beleidigende Nachrichten über Gefangene geschickt.
- Wann es in dem Verfahren zu einer Gerichtsverhandlung kommen könnte, kann noch nicht beantwortet werden.
Köln – Es sind unfassbare Äußerungen: Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Ossendorf sollen Gefangene als „Halbmenschen“ oder „biologischen Abschaum“ beschimpft haben. Der Skandal ist im Februar 2020 bekannt geworden – die strafrechtlichen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft laufen noch. Die JVA hat in diesem Fall allerdings schon umfangreiche arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Wie die Rundschau aus Justizkreisen erfuhr, haben bereits mehrere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen ihre Arbeit verloren.
In einem Fall kam es zu einer fristlosen Kündigung, in vier Fällen sei es zu einer Aufhebung der Arbeitsverträge gekommen. In einem weiteren Fall wollte eine Frau als Beamtin ihren Dienst in der Anstalt ausüben. Doch dies lehnte die JVA-Leitung ab. Eine charakterliche Eignung für den Beruf sei nicht zu erkennen gewesen, hieß es. In sieben weiteren Verdachtsfällen werden dienstrechtliche Verstöße noch geprüft. Dabei geht es eher um kleinere Delikte. Ein Wärter soll in einer Kanzel geraucht haben und dabei fotografiert worden sein.
Vorwürfe gegen 20 Mitarbeiter
Der Skandal kam nach Angaben der Ermittlungsbehörden Ende des Jahres 2019 ans Tageslicht, wurde aber erst mehrere Wochen später der Öffentlichkeit mitgeteilt. Durch die Recherchen der Ermittler gegen einen JVA-Mitarbeiter kam der Fall heraus. Zuerst ging es um eingeschmuggelte Handys in die Anstalt. Bei der Überprüfung der Mobiltelefone stießen die Beamten dann auf eine Vielzahl von kompromittierenden Chats.
In einer WhatsApp-Gruppe sollen sich 20 Mitarbeiter beleidigende Nachrichten über Gefangene geschickt und sich über die Häftlinge äußerst abfällig unterhalten haben. Beispiele: In einem Fall wurde ein Gefangener „Bastard“ oder „Primat“ genannt. Dann soll der Satz: „Ich schlage dem bestimmt in die Fresse vor Langeweile“ gefallen sein. Oder: „Was ist das denn für ein Exorzist.“
Verhandlung nicht in Sicht
Der Hauptverdächtige in dem Verfahren ist der fristlos entlassene Mitarbeiter. Er soll sechs verschiedene Handys benutzt haben. „Das Ausmaß der unerlaubten Handynutzung und die menschenverachtenden Äußerungen über Gefangene sind erschreckend“, teilte ein Sprecher des Justizministeriums mit.
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Es sei in der Anstalt kein Platz für diese Mitarbeiter. Wann es in dem Verfahren zu einer Gerichtsverhandlung kommen könnte, kann noch nicht beantwortet werden.