Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Bescheide sind verschicktZehntausende Einsprüche gegen Grundsteuer in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einem Privatgrundstück hochgehalten.

Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einem Privatgrundstück hochgehalten.

Die Grundsteuerreform sorgt für Unmut: Jeder fünfte Eigentümer in Köln hat Einspruch eingelegt.

Die Grundsteuerreform des Bundes sorgt weiterhin bei vielen Eigentümern für Aufregung und Verdruss. In Köln werden Haus- und Wohnungsbesitzern diese Woche die Grundsteuerbescheide nach neuem Recht zugestellt, die Stadt Köln hat sie am Montag verschickt.

Wer sich wundert, dass er auf einmal viel mehr bezahlen soll als bisher, sollte den Bescheid genau prüfen, raten der Haus- und Grundbesitzerverein und der Bund der Steuerzahler NRW. Allerdings kann man im Bescheid der Stadt jetzt nur kontrollieren, ob die Berechnung stimmt und der korrekte Grundsteuermessbetrag für die jeweilige Immobilie sowie der aktuelle Grundsteuerhebesatz (in Köln 475 Prozent) angewendet wurden.

Kölner Finanzämter haben rund 320.000 Bescheide erlassen

Eigentümer, die mit der Wertermittlung ihrer Immobilie durch das Finanzamt grundsätzlich nicht einverstanden waren, hätten bereits nach Erhalt des neuen Bescheids innerhalb eines Monats Einspruch einlegen müssen. Von dieser Möglichkeit haben viele Gebrauch gemacht.

„Bis zum 28. November 2024 wurden in den sieben Kölner Finanzämtern gegen rund 68.900 Grundsteuerwertfeststellungsbescheide Einsprüche eingetragen“, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion NRW auf Anfrage der Rundschau. Nach seiner Auskunft haben die Kölner Finanzämter mittlerweile „für nahezu alle der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten“ Bescheide erlassen, insgesamt rund 320.000 Stück. Demnach hat etwa jeder fünfte Betroffene (21,5 Prozent) Einspruch gegen seinen Bescheid erhoben.

Wie viele dieser Einsprüche noch nicht erledigt sind, konnte der Sprecher nicht sagen. „Die Bearbeitung von Einsprüchen erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen und ist vom Einzelfall abhängig.“

Etwa jede siebte Reklamation war erfolgreich. „Zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger wurde in den Kölner Finanzämtern mit Stand 27. Dezember 2024 rund 10.200 Einsprüchen abgeholfen“, so der Sprecher.

Hat man bei der Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert Fehler gemacht, kann man dies später gegenüber dem Finanzamt korrigieren, und zwar mit der so genannten „fehlerbeseitigenden Fortschreibung“.