Viele Hausbesitzer in NRW warten noch immer auf Bescheide – doch Rechtsunsicherheiten bereiten Sorgen. In Köln werden sie in zwei Wochen verschickt.
Dauerärger in NRWKosten-Monitoring bei der Grundsteuer gefordert

Zum Jahreswechsel ist die seit Jahren diskutierte Grundsteuerreform offiziell in Kraft getreten.
Copyright: dpa
Im Dauerärger um die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen hat FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel ein jährliches Kosten-Monitoring ins Gespräch gebracht, um Immobilienbesitzer und Mieter vor verdeckten Erhöhungen zu schützen. „Da vielerorts aufgrund der zahlreichen Klagen, Einsprüche und Schätzungen noch keine abschließenden Daten existieren und Bewertungsänderungen wahrscheinlich sind, erwarten wir eine mindestens jährliche Überprüfung und Nachsteuerung, um Mehrbelastungen zu vermeiden“, sagte Witzel unserer Redaktion am Montag.
Zum Jahreswechsel ist die seit Jahren diskutierte Grundsteuerreform offiziell in Kraft getreten. Noch immer warten jedoch viele Immobilienbesitzer auf ihren Bescheid. Mieter sind mittelbar betroffen, weil Hausbesitzer mögliche Steuererhöhungen nachträglich auf die Nebenkosten umlegen können.
Die Kommunen haben bis zum 30. Juni Zeit, die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden. Sie greifen dann rückwirkend zum Jahresbeginn. Die Stadt Köln verschickt die Grundsteuerbescheide am 20. Januar. Mitte Dezember hat der Stadtrat den Hebesatz für die Grundsteuer B festgelegt. Er sinkt auf 475 Prozent. Stadtkämmerin Dörte Diemert wollte den Satz bei 515 Prozent belassen und damit Mehreinnahmen für die Stadt in Höhe von 23 Millionen Euro pro Jahr zu generieren.
Viele Hausbesitzer tappen noch im Dunkeln
Doch noch immer haben nicht alle Stadträte in NRW ihre Hebesatzentscheidungen getroffen. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „untragbaren Zustand, dass so viele Eigentümer noch nicht wissen, wie viel Grundsteuer sie in diesem Jahr zu zahlen haben“.
Die genauen Kosten berechnen sich aus dem Messbetrag, der mühsam für jedes einzelne Grundstück ermittelt wurde und dem politisch festgelegten Hebesatz. „Haus & Grund“ warnt davor, die Grundsteuer wie üblich zum nächsten gewohnten Termin zu zahlen. Sogar einen möglichen Dauerauftrag solle man wegen der Rechtsunsicherheiten stornieren.
FDP-Mann Witzel äußerte Verständnis dafür, dass die Festsetzung länger dauert als erwartet: „Eine den Steuerzahlern gegenüber faire Berechnung hat Vorrang vor einer hektischen Umsetzung.“ Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen ihr Versprechen einhielten, die Grundsteuerreform nur aufkommensneutral umzusetzen und „nicht das Chaos der Systemumstellung für heimliche Mehreinnahmen zu nutzen“, so Witzel.
Grundsteuer: Neubewertung nach Gerichtsurteil
Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2018 hat NRW zur Neubewertung aller landesweit 6,5 Millionen Grundstücke gezwungen. Das Gesamtaufkommen der wichtigen kommunalen Einnahmequelle soll jedoch bei etwa vier Milliarden Euro stabil bleiben. Die angepassten Berechnungen würden normalerweise bei Wohnimmobilien mit hohem Wertzuwachs über die vergangenen Jahrzehnte zu erheblich höheren Grundsteuern führen, während etwa die Lagerhalle im Industriegebiet deutlich billiger wäre.
Um diese Unwuchten auszugleichen, haben CDU und Grüne im Landtag zwei unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke gesetzlich möglich gemacht. Die Städte sollen damit die Belastungsverschiebungen ausgleichen. Nicht alle Stadträte wollten davon Gebrauch machen.
132 Klagen in NRW eingegangen
Die Lage ist schließlich komplex: In der Gruppe der „Nichtwohngrundstücke“ befinden sich auch gemischt genutzte Gebäude wie Wohnungen mit Ladenlokal. In der Gruppe der „Wohngrundstücke“ wiederum sind Einfamilienhäuser im Schnitt stark von der Grundsteuerreform getroffen, Zweifamilienhäuser hingegen seltener als vermutet. Für Wohnungen in Genossenschaftsbesitz gibt es wiederum Grundsteuerrabatte, die juristisch angezweifelt werden.
NRW-weit sind inzwischen 132 Klagen und fast 1,6 Millionen Einsprüche aktenkundig. Für die Stadtverwaltungen besteht also das Problem, dass sie möglicherweise alles neu berechnen müssten, wenn einzelne Bescheide erfolgreich angefochten würden, um die zugesagte Aufkommensneutralität des gesamten Steuervolumens der Gemeinde einzuhalten. Wird das eine Grundstück teurer, muss ein anderes billiger werden.
Wie groß die Verunsicherung weiterhin bei Immobilienbesitzern ist, zeigt eine relativ neue Statistik von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU): Auch rund zwei Jahre nach Fristende für die Grundsteuererklärungen gingen zuletzt noch immer täglich Hunderte von Anrufen bei der Hotline des Finanzministeriums ein. Hunderttausende Grundstücke in NRW mussten sogar geschätzt werden, weil die Besitzer sich weigerten oder außer Stand sahen, eine Erklärung abzugeben.