AboAbonnieren

Greensill-PleiteStadt Köln fordert Geld von Bühnen-Beratern

Lesezeit 3 Minuten
cob_20190625_PK_-_Sanierung_der_Buehnen_16

2012 begann die Bühnensanierung, die Kosten stiegen  auf über 600 Millionen Euro. 

Köln – Das Finanzdebakel der städtischen Bühnen, die bei der Pleite-Bank Greensill 15 Millionen Euro angelegt haben, dürfte für die beteiligten Mitarbeiter ohne finanzielle Folgen bleiben. Es sei „derzeit nicht vorgesehen, Schadenersatzansprüche (...) geltend zu machen“, heißt es in einer internen Mitteilung von Stadtkämmerin Dörte Diemert an die Ratspolitiker. „Zwar konnten teilweise Pflichtverletzungen der involvierten Mitarbeiter nicht in Gänze ausgeschlossen werden“, teilte sie mit. Jedoch würden „Ansprüche der Stadt Köln gegen eigene Mitarbeiter*innen nicht bestehen“ – unter anderem „weil weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter festgestellt werden konnte“.

Darlehen in Höhe von 100 Millionen Euro

Im Dezember 2020 hatte die kaufmännische Leitung der Bühnen um den geschäftsführenden Direktor Patrick Wasserbauer ein Darlehen in Höhe von 100 Millionen Euro aufgenommen – zur Finanzierung der aus dem Ruder gelaufenen Opernsanierung. Davon legte sie 64,5 Millionen Euro, die nicht sofort benötigt wurden, bei vier Geldinstituten an – Greensill, Isbank, Bank of China und Alte Leipziger. Dabei vertraute sie auf den Rat einer externen Finanzberatung mit Sitz in Köln, deren Name der Redaktion bekannt ist.

Im März 2021 ging Greensill pleite. Bereits im August 2020 hatte es kritische Presseberichte über die Schieflage von Greensill gegeben, dennoch „parkten“ die Bühnen im Januar 2021 dort 15 Millionen Euro. Anders als viele Banken verlangte Greensill dafür keine Negativzinsen. Die Kämmerei konsultierten die Bühnenchefs vorher nicht. „Es konnte keine Kommunikation identifiziert werden, aus der hervorgeht, dass überschüssige Liquidität der Kämmerei angeboten wurde“, teilte Diemert mit.

Schadenersatz von Finanzberatern

Sie hat dem Finanzausschuss ein Gutachten der BDO-Wirtschaftsprüfer und eine rechtliche Expertise der Anwaltskanzlei Luther vorgelegt. Demnach halten es die Anwälte der Stadt für erfolgversprechend, Schadenersatz von den Finanzberatern der Bühnen zu fordern. Von „Pflichtverletzung“ und „fehlerhafter Beratungsleistung“, die zu einer „Haftung in voller Höhe der Schadenssumme“ führt, ist die Rede. Die Berater hätten „insbesondere wissen müssen, dass die Bühnen Köln Risiken im Rahmen einer Kapitalanlage vermeiden wollten, so dass die Anlageoption bei der Greensill Bank (ohne Einlagensicherung) nicht hätte empfohlen werden dürfen“. Hintergrund: Anders als rund 20 000 Privatanleger, denen nach der Greensill-Pleite insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken erstattet wurden, sind Kommunen seit Ende 2017 bei Bankenpleiten nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds geschützt.

Außergerichtliche Einigung angestrebt

Die Stadt will nun versuchen, sich außergerichtlich mit dem Finanzberater zu einigen, und parallel Verhandlungen mit dessen Haftpflichtversicherer aufnehmen. Sollte eine gütliche Lösung scheitern, will man die Finanzberater auf Rückzahlung der 15 Millionen Euro verklagen. Schadenersatzansprüche aus Beraterhaftung würden in drei Jahren verjähren, also „nicht vor Ablauf des Jahres 2024“.

cob_20190625_PK_-_Sanierung_der_Buehnen_-_Schauspiel_3

Die Baustelle der Bühnen Köln

Auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz, die die Jahresabschlüsse von Greensill testiert hat, sehen die Anwälte der Stadt „Ansatzpunkte für eine deliktsrechtliche Haftung unter anderem wegen der Verletzung der Berichtspflicht“. Hier bedürfe es aber zunächst „weiterer Sachverhaltsaufklärung insbesondere durch die staatsanwaltlichen Ermittlungen“. Auch gegen die Rating-Agentur Scope, die die Bonität der Greensill Bank zunächst mit „A-„ und ab September 2020 mit „BBB+“ bewertete, prüfe man Ansprüche. Gegen Greensill-Manager seien Schadenersatzansprüche wegen des Verdachts der Bilanzfälschung möglich. „Hier wird allerdings der Nachweis einer Vorsatztat zu führen sein, was vor Abschluss des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens nicht erfolgversprechend ist“, so die Mitteilung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Demnach erwarte der Insolvenzverwalter, dass Geschädigte keinen Totalverlust erleiden, sondern zumindest einen Teil des Geldes zurückbekommen. Er sehe „gute Chancen, erhebliche Werte der Insolvenzmasse zuzuführen“ – etwa durch Erstreiten von Forderungen im Ausland oder Verwertung der Greensill gehörenden Flugzeuge. Bis Geld zurückfließe, werde es allerdings fünf bis zehn Jahre dauern.