Gewalt befürchtetPolizei verbietet Demonstration vor Ditib-Moschee in Ehrenfeld
Köln – Die Kölner Polizei hat aus Sicherheitsgründen am Freitag eine Demonstration vor der Zentralmoschee auf der Venloer Straße verboten. Ein Anmelder hatte eine Kundgebung zum Gedenken an den verstorbenen Karikaturisten Kurt Westergaard angemeldet. Wie aus Polizeikreisen zu erfahren war, wurde befürchtet, dass bei der Veranstaltung Bilder und Karikaturen von Westergaard auf die Kuppel der Ditib-Moschee gestrahlt werden.
Auch Mohammed-Karikaturen sollten bei der Kundgebung gezeigt werden
Entsprechende Geräte dafür, habe der Anmelder, so die Polizei. Auch Mohammed-Karikaturen sollten bei der Kundgebung gezeigt werden. Eine massive Emotionalisierung und gewaltsame Auseinandersetzungen auch außerhalb von Köln seien nicht unwahrscheinlich, hieß es weiter. Die Aktion sollte während des Freitagsgebetes stattfinden, das in der Regel sehr gut besucht ist.
Mit seiner Mohammed-Karikatur hatte der dänische Karikaturist im Jahr 2005 in vielen islamischen Ländern gewaltsame Massenproteste ausgelöst. Westergaard hatte den Propheten Mohammed mit einer Bombe und einem Turban dargestellt. Die Versammlung war auch als Kundgebung „zum Gedenken an Samuel Paty“ angemeldet worden. Der französische Lehrer Paty war im vergangenen Oktober von Islamisten enthauptet worden.
Auch „Kundgebung für Künstlerfreiheit“ am 20. August verboten
In verschiedenen Gesprächen versuchten die Behörden, den Anmelder zum Einlenken zu bewegen. Doch die „Lichtkünstler“, wie sie ein Polizist nannte, wollten ihr Vorhaben durchziehen. „In Gesprächen hatte der Anmelder auf die Durchführung der Versammlung bestanden und Hinweise und die Befürchtung von gewaltsamen Aktionen nach der Kundgebung nicht entkräftet“, betonte ein Polizeisprecher.
Die Behörde griff durch und wurde deutlich: „Nach Auffassung der Sicherheitsbehörden ist dies eine massive Provokation in Richtung der islamischen Welt“, betonte ein Polizeisprecher. „So eine Versammlung kann sehr weite Kreise ziehen.“
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Auswirkungen auf die Versammlungsteilnehmer sowie auf die regionale, nationale und internationale Sicherheitslage seien zu befürchten. Auch der türkische Generalkonsul wurde von der Polizei in Kenntnis gesetzt. Eigentlich sollte die Aktion schon vor einer Woche stattfinden, wurde aber wegen Regen abgesagt. „Der Anmelder hatte befürchtet, dass seine Geräte nass werden“, sagte ein Beamter.
Nun soll die „Kundgebung für Künstlerfreiheit“ am 20. August stattfinden – doch auch sie ist verboten. Grundsätzlich kann der Anmelder Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegen. Am Freitagnachmittag lag ein solcher Antrag noch nicht vor.