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Geringeres StrafmaßVerteidigung des Kölner Rizin-Bombers reicht Revision ein

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Der „Rizin-Bomber“ auf dem Weg zur Anklagebank im „Terrorbunker“.

Köln – Der Fall des Kölner „Rizin-Bombers“ geht in die Verlängerung: Die Verteidigung hat Revision eingereicht und will das Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen lassen. Dies sagte Rechtsanwalt Ralf Dalla-Fini der Rundschau. Es gehe darum, ein geringeres Strafmaß zu erreichen. Zu einer öffentlichen Verhandlung werde es vor dem Bundesgerichtshof vermutlich aber nicht kommen. „Es wird ein schriftliches Verfahren werden“, sagte der Anwalt. Wann sich die Richter in Karlsruhe mit der Revision befassen werden, sei noch völlig offen. Es gebe noch keinen Zeitplan. Zuerst müsse die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen.

Zu zehn Jahren Haft verurteilt

Der „Rizin-Bomber“ war vor rund vier Wochen für den Bau einer Bombe mit dem biologischen Kampfstoff Rizin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den Tunesier Sief Allah H. der Herstellung einer biologischen Waffe und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat schuldig. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor ebenfalls zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidiger eine Strafe von maximal acht Jahren. „Zum ersten Mal standen Angeklagte in Deutschland vor Gericht, die einen Anschlag mit einem biologischen Kampfstoff vorbereitet haben“, so die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Der Täter habe dies im dicht besiedelten Chorweiler und in der Nähe seiner eigenen Kinder getan. Allah H. soll gemeinsam mit seiner deutschen Ehefrau an der Bombe gearbeitet haben.

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Das Verfahren gegen sie war abgetrennt worden und wird heute im Hochsicherheitstraktes des Düsseldorfer Oberlandesgerichts fortgesetzt. Die Mitangeklagte betont, dass sie von ihrem Ehemann getäuscht wurde und nicht in die Anschlagspläne eingeweiht war. Es wird erwartet, dass die Ehefrau heute weiter ihre ausführliche Erklärung vorträgt. Mit den Plädoyers ist derzeit erst im kommenden Monat zu rechnen.