Eilverfahren bei GerichtWas Kölner Eltern jetzt zur Schulplatzvergabe wissen müssen
Köln – Mit roten Luftballons standen die neuen Fünftklässler des Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasiums in Sülz vorigen Donnerstag auf dem Schulhof. Beim Kennenlernnachmittag waren sich Schüler und Lehrer zum ersten Mal begegnet. Im benachbarten Schillergymnasium ist das Kennenlernen dieses Jahr notgedrungen gestrichen worden. Denn noch beschäftigen sich die Gerichte mit Einsprüchen abgelehnter Kinder. Am Schillergymnasium haben 109 Kinder keinen Platz erhalten, mehr als an jeder anderen Schule. Die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Wie viele Einsprüche gibt es dieses Jahr?
Das Verwaltungsgericht Köln muss 35 Eilverfahren zur Schulplatzvergabe entscheiden. Vergangenen Mittwoch ist die erste Entscheidung gefallen. Der Einspruch von Eltern gegen die Ablehnung ihres Sohnes am Schillergymnasium war abgelehnt worden. „Das Gericht hat keine rechtlichen Fehler bei der Ablehnungsentscheidung des Kindes gefunden“, erklärt Dr. Michael Ott, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. Weitere Entscheidungen sollen noch diese Woche fallen. Wird ein Einspruch abgelehnt, haben die Eltern zwei Wochen Zeit für einen Einspruch, dann wandert der Fall in die nächste Instanz.
Spielt der neue Modus der Anmeldung eine Rolle?
Bezirksregierung und Stadt hatten im April bekannt gegeben, dass der Zweitwunsch bei der Anmeldung keine Rolle mehr spielt. Stattdessen durften Eltern, deren Kinder an der Wunschschule keinen Platz erhalten haben, an einer Schule mit freien Plätzen neu anmelden. Für das Gericht spielte dies keine Rolle. Entscheidend war die Frage, ob es vertretbar war, am Schillergymnasium vierzügig zu planen und 120 Schulplätze zu vergeben. Dies haben die Richter bejaht. Auch die Bevorzugung von Geschwisterkindern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen als Auswahlkriterium waren nicht beanstandet worden.
Welche Auswirkungen haben die Einsprüche?
Am Schillergymnasium gehen die neuen Fünftklässler in die Sommerferien, ohne die Zusammensetzung ihrer Klasse zu kennen. „Die Situation ist für uns sehr unschön. Ich bedauere das sehr für die Kinder, die sich nun vor den Ferien nicht kennenlernen können“, sagt Georg Scheferhoff, Leiter des Schillergymnasiums. Aufgrund der großen Nachfrage nach Gymnasialplätzen im Stadtbezirk Lindenthal wird dieses Jahr am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium eine Mehrklasse eingerichtet. Doch auch hierdurch konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden.
Welche Folgen hat die Ablehnung?
Einige Kinder aus Sülz und Umgebung werden nun in einem anderen Stadtbezirk zur Schule gehen. Freie Plätze gab es zuletzt noch am Thusneldagymnasium in Deutz sowie an Gymnasien in Chorweiler und Nippes. „Die Entfernung zur Schule ist ein juristisch schwer angreifbares Kriterium, denn laut Schülerfahrkostenverordnung ist in der Sekundarstufe I ein Schulweg zumutbar, wenn die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet nicht mehr als drei Stunden beträgt“, weiß Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler. Generell entscheide das Gericht in jedem Einzelfall neu, es müssten jedoch rechtliche Fehler bei der Platzvergabe nachweisbar sein.
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Welche Rolle spielen Mehrfachanmeldungen?
Auf dem Anmeldebogen, den die Stadt den Eltern aller Viertklässler zusendet, wird darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung nur an einer weiterführenden Schule möglich ist. Doch dies ist falsch. Schon vor einigen Jahren war dies gerichtlich für nichtig erklärt worden. „Es ist jedoch ungerecht, wenn einige Eltern sechs Lose im Topf haben und andere nur eins“, kritisiert Olaf Wittrock, der zuletzt die Elternproteste gegen die Schulablehnungen initiiert hatte. Er will mit Blick auf das kommende Jahr und die nächste Anmeldeverfahren „massiv aufklären“ und darauf hinweisen, dass Anmeldungen an mehreren Schulen möglich sind. Das zöge jedoch de facto ein Anmelde-Chaos nach sich. Insgesamt war dieses Jahr jedes zehnte Kind an seiner Wunschschule abgelehnt worden, so viele wie noch nie.
Was wird die Stadt nun unternehmen?
Schuldezernent Robert Voigtsberger plant im Herbst eine Konferenz zur Schulplatzvergabe. Hieran sollen Lehrer, Eltern- und Schülervertretungen teilnehmen. Die Stadt will über die Grundlagen ihrer Entscheidungen informieren.