Corona-Soforthilfe-BetrügerinTränen halfen vor dem Kölner Amtsgericht – Geldstrafe
Köln – Das schlechte Gewissen drückte auf die Tränendrüse einer Lehramtsstudentin (29) vor dem Amtsgericht. Von Anklageverlesung bis Verfahrenseinstellung heulte die Frau Rotz und Wasser. „Sie brauchen nicht zu weinen. Nur weil Sie hier sitzen, kommen Sie schon nicht ins Gefängnis“, sagte Amtsrichterin Maike Czerny. Es half nichts, die Angeklagte ließ sich nicht beruhigen.
Angeklagt war die 29-Jährige wegen Subventionsbetrugs. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie im März 2020 unberechtigt Corona-Soforthilfe bei der Bezirksregierung beantragt und wenige Tage später 9000 Euro überwiesen bekommen. Für die Soforthilfe hatte der Bund einen Topf mit 50 Milliarden Euro aufgelegt. Berechtigt waren hauptberufliche Unternehmer und Soloselbstständige.
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Doch die Studentin arbeitete nur im Nebenerwerb als Promoterin, womit sie die Auszahlungskriterien nicht erfüllte. Die 9000 Euro hatte die Frau bar abgehoben. Auf die Frage der Richterin, was sie mit dem Geld gemacht habe, antwortete die Angeklagte: „Das Geld liegt zuhause im Fernsehschrank.“
Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Übel stieß der Vorsitzenden auf, dass die Angeklagte am 9. April 2020 auch noch Überbrückungshilfe der Studienstiftung erhalten hatte. Berechtigt für deren Empfang waren aber nur Studenten, die keine anderweitigen Anträge auf Unterstützung gestellt hatten. Bei der Antragstellung musste dies an Eides statt versichert werden.
Die Tränen der Angeklagten entfalteten aber Wirkung: Amtsrichterin Czerny ließ sich auf eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ein. 600 Euro muss die 29-Jährige binnen sechs Monaten an die Kölner Tafeln zahlen und umgehend die 9000 Euro der Staatskasse zurückgeben. „Sie sind mein erster Fall von Soforthilfe-Betrug, den ich einstelle. Bis jetzt gab es bei mir nur Verurteilungen“, sagte die Richterin noch streng. (bks)