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Sonderprüfer entlastet GAGKauf der 1200 Wohnungen in Chorweiler war rechtens

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Der Kauf von 1200 Wohnungen in Chorweiler durch die GAG sei nicht zu beanstanden, ergab die Sonderprüfung.

Köln – Dass die GAG Immobilien AG im Jahr 2016 für 47,1 Millionen Euro rund 1200 zwangsverwaltete Hochhaus-Wohnungen in Chorweiler gekauft hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Schluss kommt die vom Landgericht Köln im Sommer 2018 angeordnete Sonderprüfung, deren Ergebnis jetzt vorliegt. Sowohl der Erwerb der Immobilien als auch der zwischen GAG und Stadt Köln abgeschlossene Belegungsrechtsvertrag, wonach das Wohnungsamt die Mieter von 9900 der rund 44.800 GAG-Wohnungen bestimmen darf, seien „keine nachteiligen Rechtsgeschäfte“ der GAG.

Beide Vorgänge und die Bedingungen, die dazu geführt haben, seien „insgesamt angemessen und halten einem Drittvergleich statt“. Daher hätten „sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat nicht entgegen dem Wohle der Gesellschaft gehandelt“. Das hat laut GAG Sonderprüfer Michael Wahlscheidt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly in seinem mehr als 600 Seiten starken Abschlussbericht festgestellt.

Überteuert von der Stadt gekauft: Kleinaktionäre verklagen GAG

16 Kleinaktionäre hatten die GAG 2018 verklagt. Der Vorwurf: Die maroden Wohnungen an der Florenzer Straße, Osloer Straße und Stockholmer Allee seien „auf Veranlassung“ der Stadt Köln zu einem überteuerten Preis gekauft worden. Der GAG-Vorstand habe dem Unternehmen geschadet, weil er auf ein Wertgutachten verzichtet hatte und das 2,6-Fache des Verkehrswertes bezahlt habe.

Und mit dem Belegungsrecht habe man die Stadt bevorzugt. Beides sei zum Nachteil der anderen Aktionäre. Der Stadt hält 88,1 Prozent der Anteile, Kleinaktionäre besitzen 3,3 Prozent. Die GAG hatte versucht, die Sonderprüfung zu verhindern, war damit aber im Februar 2019 vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert.

Wie die GAG am Dienstag mitteilte, schreibt Sonderprüfer Michael Wahlscheidt in seinem Bericht, Vergleiche bestimmter Kennziffern hätten ergeben, dass die sich „aus dem Projekt Chorweiler für die GAG ergebende positive Rendite innerhalb marktüblicher Bandbreiten liegt“. Dabei seien insbesondere Vergleichswerte börsennotierter Immobilienkonzerne herangezogen worden.

Sonderprüfer sieht keine Bevor- oder Benachteiligung

Beim Belegungsrechtsvertrag lasse sich „keine einseitige Bevor- oder Benachteiligung einer Partei erkennen“, so Wahlscheidt. Daher gebe es auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die GAG von der Stadt zu einem für sie nachteiligen Vertrag gedrängt worden sei.

Bei der Bewertung der Sachverhalte hatte der Prüfer auch den Gesellschaftszweck der GAG berücksichtigt, der „nicht allein auf Gewinnerzielung und -maximierung gerichtet ist, sondern neben dem Wohle der Gesellschaft auch das Gesamtinteresse der Kommune und soziale Aspekte zum Inhalt hat“.

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GAG-Vorstand Kathrin Möller erklärte: „Wir waren von Anfang an davon überzeugt, dass dieser Bericht die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit unseres Handelns feststellt. Umso schöner ist es, dass unser Vorgehen und unser Geschäftsmodell nun auch Schwarz auf Weiß vom Sonderprüfer bestätigt wurden.“