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Cannabis-LegalisierungKölner Gesundheitsdezernent fordert mehr Prävention

Lesezeit 3 Minuten
Eine Hand hält getrocknete Cannabis-Blüten.

Umstritten: Die Cannabis-Legalisierung kommt zum 1. April.

Am 1. April wird der Cannabis-Konsum zum Teil legal. In Köln sorgt man sich vor allem um nicht genug Ressourcen für die Präventionsarbeit.

Der Bundesrat hat am Freitag über das vom Bundestag am 23. Februar verabschiedete Gesetz „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ beraten. Bis zuletzt war der Ausgang unklar. Jetzt ist sicher: Am 1. April wird der Besitz von Cannabis zum Teil legal sein.

Auch in Köln wurde in der Vergangenheit viel über das Thema diskutiert. In einer Sache ist man sich jedoch einig: Die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen muss mit einer Teil-Legalisierung einhergehen. „Der Gesetzentwurf hat aus meiner Sicht eine große Schwäche. Kommunen bekommen neue Aufgaben, allerdings fehlen die entsprechenden Instrumente, um diese Aufgabe zu erfüllen“, sagte der gerade wiedergewählte Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau im Gespräch mit der Rundschau. Vor allem die Prävention finde im Gesetzentwurf zu wenig Berücksichtigung, so Rau. „Wir brauchen eine starke Präventionsarbeit und viel Beratung, zum Beispiel an Schulen.“

Wir brauchen eine starke Präventionsarbeit und viel Beratung, zum Beispiel an Schulen.
Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau

Im Gesetz ist zwar vorgesehen, dass der Konsum unter 18 Jahren nach wie vor verboten ist. Erfahrungsgemäß sei es jedoch so, dass die Legalisierung im Erwachsenenbereich auch die Schwelle senke und damit gerade junge Menschen, die ganz besonders gefährdet seien, wahrscheinlich eher mehr als weniger konsumieren werden, wenn nicht präventiv gegengesteuert werde. „Dafür brauchen wir als Kommune finanzielle und personelle Ressourcen. Wo die herkommen sollen, ist nicht erkennbar“, sagte Rau.

Der Jugendschutz soll und muss weiterhin im Vordergrund stehen. Dafür plädiert auch die Kölner Drogenhilfe. „Der Konsum von Cannabis ist kein neues Phänomen für uns. Wir sind sowohl bei der Beratung von cannabiskonsumierenden Menschen, als auch in der Prävention mit dem Thema gut vertraut“, sagt Ralf Wischnewski von der Fachstelle für Suchtprävention der Drogenhilfe Köln. Diese bietet seit jeher verschiedene Fortbildungen und Materialien für Schulen und Jugendeinrichtungen zur Prävention von Cannabiskonsum an.

Hoher Bedarf an Präventionsveranstaltungen

Wie bisher sei das Ziel, vor allem junge Menschen über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären. „Es wäre fatal, wenn bei der Jugend ankäme, dass Cannabis, nur weil es für Erwachsene legal wird, kein Gefahrenpotential hätte“, so Wischnewski. „Problematisch ist für uns jedoch, dass durch das Gesetz keinerlei zusätzliche Förderung vor Ort in den kommunal geförderten Suchtberatungs- und Suchtpräventionsstellen beschlossen ist. Hier lässt die Bundesgesetzgebung die Kommunen allein.“ Schon jetzt könne man den Bedarf an Präventionsveranstaltungen nicht abdecken. Hinzu komme, dass Tarifkostensteigerungen nur zum Teil übernommen werden und auch die Drogenhilfe dadurch von direkten und indirekten Kürzungen betroffen ist.

Nicht nur Kölner Suchtberatungsstellen werden durch die Teil-Legalisierung vor neuen Aufgaben stehen. Die Stadt muss außerdem kontrollieren, dass die Regelungen im Cannabis-Gesetz auch umgesetzt werden: Zu Spielplätzen, Kindergärten und Schulen muss beim Konsum von Cannabis ein Mindestabstand eingehalten werden. Eine eigene „Kiffer-Patrouille“ wird es aber in Köln nicht geben - dazu fehlt es vor allem an Personal. Das Ordnungsamt werde, so sagte es Ordnungsamts-Chefin Andrea Blome bereits vor einigen Wochen, den Konsum könne man nur „im Rahmen der personellen Ressourcen, die zur Verfügung stehen“, kontrollieren.