Ankläger und Nebenklage fordern lebenslange HaftAlle Indizien im Mordfall der verbrannten Frau weisen auf den Angeklagten

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Leute stehen um ein geöffnetes Auto drumherum.

Im Jahr 2021 wurden die Schüsse im Gericht nachgestellt.

Im Fall einer verbrannten Frauenleiche steht für den Ankläger außer Frage, wer der Täter ist.

Das Tatgeschehen vom Dezember 2020 macht bis heute sprach- und fassungslos: Nachdem eine junge Frau mit zwei Kopfschüssen erschossen worden ist, schafft der Täter die Leiche der Frau an den Ortsrand von Ochtendung in Rheinland-Pfalz, lädt den Leichnam am Rand eines Wirtschaftswegs ab, übergießt ihn mit Brandbeschleuniger und zündet ihn an. Später an jenem 17. Dezember finden Spaziergänger dann die verkohlte Leiche und informieren die Polizei. Am folgenden Heiligabend wird dann der nun angeklagte 37-Jährige von einem Spezialeinsatz-Kommando der Polizei festgenommen. Im Prozess gegen den 37-Jährigen hat der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Montag nun einen Schuldspruch wegen heimtückischen Mordes beantragt und eine lebenslange Haftstrafe gefordert. „Dafür, dass der Angeklagte Täter war, spricht eine große Anzahl von Indizien“, sagte Anklagevertreter Daniel Dohm.

Zwar habe die Verteidigung immer wieder versucht, einzelne Indizien in Zweifel zu ziehen. „Aber in der Gesamtschau der Indizien gibt es keinen Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen hat“, sagte der Staatsanwalt weiter. Alle Indizien würden auf den Angeklagten weisen. Ein klares Mordmotiv sei zwar nicht feststellbar. Aber Gründe für die Gewalttat habe die problembehaftete und von der Eifersucht des Angeklagten geprägte Beziehung durchaus geboten. Natürlich könne man jedes einzelne Indiz kritisieren und in Zweifel ziehen. Und natürlich ließen sich, wie von der Verteidigung vorgebracht, zahlreiche alternative Tatabläufe denken. Aber, so wendete Dohm ein und wurde kurz philosophisch: „Die einfachste Lösung ist am wahrscheinlichsten.“

Alle Indizien weisen auf Angeklagten

Dabei berief sich der Ankläger auf ein theoretisches Prinzip, das als „Ockhams Rasiermesser“ seit dem Mittelalter bekannt ist, weil es dem Philosophen und Logiker Wilhelm von Ockham zugeschrieben wird. Demnach ist von mehreren möglichen hinreichenden Erklärungen für ein und denselben Sachverhalt, die einfachste Erklärung allen anderen vorzuziehen.

Und die sieht laut Dohm wie folgt aus: Am Abend des 17. Dezember 2020 hielt der Angeklagte auf dem Weg nach Chorweiler den von ihm gesteuerten gelben Fiat seiner Lebensgefährtin an, stieg aus, nahm aus dem Kofferraum eine Pistole und schoss damit der Frau durch die geöffnete Beifahrertür oder das geöffnete Fenster zweimal aus naher Distanz in den Kopf. Anschließend habe der Angeklagte den Leichnam an den Ortsrand von Ochtendung gefahren und diesen dort verbrannt. Dabei habe ihm womöglich ein Mann geholfen, den der Angeklagte und sein Verteidiger Abdou Gabbar als eigentlichen Täter beschuldigen.

Auch die Nebenklagevertreter, die den Sohn der Verstorbenen und deren Eltern vertreten, forderten den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen. Zudem forderten sie, den 37-Jährigen zur Zahlung von Hinterbliebenengeld zu verurteilen. Sie fordern jeweils 12.000 Euro für die drei Nebenkläger.

Das Plädoyer von Verteidiger Abdou Gabbar sowie die letzten Worte des Angeklagten will das Gericht erst nach einer mehrwöchigen Pause im Juni entgegennehmen. Bis dahin ist der Prozess vertagt.

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