Beschlüsse der Kölner PolitikE-Scooter dürfen auch weiter nachts in Köln fahren
Köln – In Köln wird es kein Nachtfahrverbot für die umstrittenen E-Scooter geben. Das hat der Hauptausschuss mehrheitlich beschlossen, der Antrag dazu kam vom Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt. Fraktionschef Bernd Petelkau (CDU) sagte: „Wir wollen nicht den Verbotsweg gehen.“ Der Verband der Verleiher hatte sich gegen das Fahrverbot ausgesprochen.
Und: In der Innenstadt fallen Auto-Parkplätze weg, damit darauf E-Scooter abgestellt werden können. Wann die Beschlüsse greifen, ist offen, zunächst müssen Verwaltung und Verleiher darüber reden, am Donnerstag diskutieren sie bei einem Runden Tisch. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
1. Genug Abstand zu Gewässern: Es soll ein „ausreichendes Abstandsgebot zu Gewässern“ eingeführt werden, wenn die E-Scooter abgestellt werden, etwa am Rhein oder dem Aachener Weiher. Der Hintergedanke: Wenn die Roller nicht nahe am Wasser stehen, werfen möglicherweise weniger Menschen sie dort rein. Wie groß der Abstand ist, soll die Verwaltung erarbeiten. Bis zu 500 E-Scooter sollen in Köln im Rhein liegen, das hatte die Aufräum-Initiative „Krake“ geschätzt. Das Land NRW weiß laut eigener Aussage nicht , wie viele E-Scooter im Land in Flüssen liegen, das könnten nur die Betreiber sagen.
2. Verleiher sollen E-Scooter bergen: Bislang sind die bis zu 500 E-Scooter nicht geborgen, ein erster Termin war abgesagt worden. Nun macht die Politik Druck: „Illegal entsorgte E-Scooter (Rhein/Gewässer/Grünbereiche etc.) müssen unverzüglich von den Verleihern entfernt werden. Sollten die Verleiher dem nicht nachkommen, erfolgt die Beseitigung durch Dritte auf Kosten der Verleiher.“ Unter anderem Voi und Tier hatten schon angekündigt, sich an den Kosten zu beteiligen.
3. Feste Abstellbereiche sollen kommen: Es wird klar definierte Zonen zum Abstellen der E-Scooter nach der Fahrt geben. Das Trio will ungenutzte versiegelte Flächen und Parkplätze umwandeln, um darauf E-Scooter abzustellen. Es ist ein Vorschlag, der vor allem in einigen CDU-Kreisen kritisch gesehen werden dürfte nach dem Motto: Um den Wildwuchs der E-Scooter zu mildern, werden nun auch Parkplätze geopfert. In der Innenstadt sind „an möglichst allen Kreuzungen Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für Mikromobilität mit eindeutiger Kennzeichnung und entsprechender Markierung umzuwandeln. Ausgenommen hiervon sind die Verbotszonen.“ Das Trio schreibt: „Durch diese vielen kleinen dezentralen Abstellflächen bleibt das Free-Floating-System weiterhin möglich und die abgestellten Fahrräder und Roller haben einen geringeren Einfluss auf das Stadtbild.“
4. Die Verleiher sollen zahlen: Bislang zahlen die Verleiher kein Geld an die Stadt, dass ihre Geräte in Köln abgestellt werden dürfen. Das soll sich ändern und damit die Verluste ausgleichen, dass Autofahrer nicht mehr für die umgewandelten Parkplätze zahlen dürfen.
5. E-Scooter in die Außenbezirke: 35 Prozent der E-Scooter sollen außerhalb der Innenstadt angeboten werden, und zwar an Endhaltestellen und Mobilitäts-Stationen. Das soll eine „gleichmäßige Aufteilung (…) gewährleisten“, ob es für die Anbieter attraktiv ist, bleibt offen. Vor allem in der Innenstadt sind die E-Scooter ja fester Bestandteil des Stadtbildes.
6. Informationskampagne: Betrunkene Fahrer, zu zweit auf dem Roller statt nur allein und auf dem Gehweg unterwegs: Um das zu reduzieren, soll es nun eine Informationskampagne geben. Eine Analyse soll auch zeigen, wie die E-Scooter genutzt werden.