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Aufruf in KölnRund um diese Schulen werden neue Grundstücke gesucht

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Symbolbild

Es hat ein bisschen was von Verzweiflung. Am Dienstag berichtete die Rundschau über den Aufruf der Stadt, Investoren mögen doch bitte für den Schulbau an vier Standorten in Eigenregie Grundstücke beschaffen, planen und entwickeln. Dies betraf die Stadtbezirke Mülheim, Porz und Rodenkirchen. Sie würden dann von der Stadt langfristig zurückgemietet.

Am Donnerstag erfolgte der nächste Aufruf: Nun sucht die Stadtverwaltung Köln im Umfeld von Gymnasien Grundstücke oder Gebäude, die für eine schulische Nutzung hergerichtet werden können.

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Die freien Grundstücke oder Gebäude zur Nachverdichtung müssen im Umkreis von 500 Metern liegen. „Die Stadt nutzt jede Möglichkeit, um dem stetig steigenden Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen gerecht zu werden“, heißt es seitens der Verwaltung.

Rund um diese Gymnasien wird gesucht

Innenstadt

Königin-Luise, Kaiserin-Augusta, Hansa, Humboldt, Deutz, Friedrich-Wilhelm, Thusneldastraße, Kreuzgasse.

Rodenkirchen

Gymnasium Rodenkirchen

Lindenthal

Aachener Straße, Apostel, Hildegard-von-Bingen, Elisabeth-von-Thüringen, Schiller, Georg-Büchner, Widdersdorf, Zusestraße

Ehrenfeld

Albertus-Magnus, Montessori

Nippes

Leonardo-da-Vinci, Erich-Kästner, Dreikönig

Chorweiler

Heinrich-Mann, Pesch

Porz

Lessing, Stadtgymnasium, Maximilian-Kolbe

Kalk

Heinrich-Heine, Kaiserin-Theophanu

Mülheim

Rhein-Gymnasium, Genoveva, Hölderlin, Herder

Makler und Maklerinnen seien aufgerufen, ihre Portfolios auf entsprechende Angebote zu überprüfen. Eigentümer sowie Mieter oder Pächter, die über anzumietende Gebäude oder Flächen verfügten und grundsätzlich bereit seien, diese zu vermieten, zu verkaufen oder zu verpachten, würden gebeten, sich zu melden. Die Flächen oder Gebäude sollten sich maximal fünf Minuten Fußweg entfernt von Schulen befinden. Angebote können an die E-Mail-Adresse schulraum-angebote@stadt-koeln.de gerichtet werden.

Darin sollte die genaue Adresse des Objektes enthalten sein sowie dargestellt werden, ob es sich um unbebaute Flächen oder Gebäude handelt. Sollte ein Exposé existieren, kann es mit eingereicht werden, ebenso Bilder, Lagepläne oder ähnliches, welches für eine erste Bewertung von Relevanz sein könnte. Würden zu einem Standort mehrere Flächen benannt, so die Stadt, behalte man sich vor, objektive Kriterien anzulegen.