Die ersten fünf Schilder sind montiert. Von Anwohnern gibt es Sicherheitsbedenken.
Grüner PfeilHier dürfen Radfahrer in Bergisch Gladbach bei Rot über die Ampel fahren
Als Radfahrer bei Rot rechts abbiegen? Das geht jetzt in Bergisch Gladbach an einigen Stellen. Die ersten Zusatzschilder mit dem grünen Pfeil – vergleichbar mit dem grünen Pfeil für Autofahrer – hängen an fünf ausgewählten Kreuzungen in der Innenstadt, Paffrath und Schildgen. Aber das soll nur ein Anfang sein. Seitens Anwohnern gibt es bereits erste Sicherheitsbedenken für Radfahrer und Fußgänger.
Rote Ampel, kein Verkehr, anhalten, keine Gefahr, rechts abbiegen. Wer viel mit dem Rad unterwegs ist, ärgert sich darüber, wenn man an einer Kreuzung rechts abbiegen will und bei Rot warten muss. Diejenigen, die sich darüber hinwegsetzen, weil sie niemanden behindern – und das ist Alltag, beobachtet man den Verkehr – riskieren einen Punkt in Flensburg und eine Geldstrafe.
Mit dem speziellen Grünpfeil dürfen Radfahrende an den entsprechenden Kreuzungen unabhängig von den Autos rechts abbiegen, wenn die Ampel rot ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Radfahrer vorher an der Haltelinie stoppt und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, wie es seitens der Straßenverkehrsbehörde der Stadt heißt.
Präsentiert wird der grüne Abbiegepfeil als innovative, billige und legale Lösung, um den Radverkehr zu fördern. Die Politik habe das Thema eingebracht. Nach Einschätzung der Verwaltung verkürze das freie Rechtsabbiegen bei Rot Wartezeiten und mache somit das Radfahren attraktiver. „Es gilt, auch mit einfachen Maßnahmen Verbesserungen für den Fahrradverkehr voranzubringen“, betont Ragnar Migenda, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Verkehrsplanung, „das verbessert Wegevorteile und die Akzeptanz des Fahrrads als modernes und umweltfreundliches Verkehrsmittel.“
Das weiße Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund und einem Fahrrad darunter ist rechts neben der Ampel montiert. Das Zusatzschild ist aktuell an folgenden Kreuzungen angebracht: Odenthaler Straße (Kreuzung Laurentiusstraße); Paffrather Straße(Kreuzung Nußbaumer Straße); Kempener Straße (Kreuzung Neuenhauser Weg); Kempener Straße (Kreuzung Katterbachstraße) sowie Altenberger-Dom-Straße (Kreuzung Schlagbaumweg). Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt kündigt an, diese Kreuzungen in einer Testphase unter Sicherheitsaspekten zu beobachten und bei positiver Bilanz weitere Schilder zu genehmigen.
Erste Warnungen von Anliegern haben die Redaktion erreicht. Ein Leser stuft den Fahrradpfeil an der Odenthaler Straße als gefährlich für Radfahrende ein. Halte ein Zweiradfahrer vor dem Abbiegen in die Laurentiusstraße nicht an, um sich umzuschauen, sondern brettere im großen Bogen um die Kurve, riskiere er eine Kollision mit den dort wartenden Autos.
Eine Gefahr für Fußgänger stelle der neue grüne Pfeil an der Altenberger-Dom-Straße dar, lautet ein weiterer Hinweis von Schildgenern. Eine Fußgängerbedarfsampel sorgt dafür, dass Passanten den Schlagbaumweg sicher überqueren können. Achteten Radfahrende nicht auf das Grün für die Fußgänger, seien gefährliche Situationen programmiert. Denn der Fußgänger wiege sich in Sicherheit, weil die Ampel für ihn grün zeige. Helfen könnte da vielleicht ein ergänzender Hinweis auf den neuen Schildern, dass die Fahrradfahrer anhalten müssen, bevor sie losfahren.
Die Geschichte des grünen Pfeils
Der grüne Pfeil stammt ursprünglich aus der DDR und markierte ein Stück Freiheit: Hier dürfen Autofahrer auch bei Rot abbiegen. Inzwischen sind auf den Straßen viele dieser Schildchen abgeschraubt: In Bergisch Gladbach gibt es nur noch einen einzigen Grünpfeil für Autofahrende. Er befindet sich in Bensberg an der Kauler Straße.
Im Jahr 2019 startete die Bundesanstalt für Straßenwesen in neun deutschen Städten einen Pilotversuch, um einen grünen Pfeil nur für Radfahrer zu testen. Neu ist, dass das Verkehrszeichen durch den Zusatz „nur Radverkehr“ das Rechtsabbiegen bei Rot ausschließlich Radfahrern gestattet. Autofahrer müssen warten, bis die Ampel auf Grün springt. Seit 2021 ist der spezielle Grünpfeil an Ampelanlagen, Zeichen 721, Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Zuständig für die Planung und Umsetzung sind die örtlichen unteren Straßenbehörden. Sie müssen die Voraussetzungen prüfen, ob die Verkehrslage einen solchen Grünpfeil zulässt.
In anderen Ländern ist die Vorfahrt an den markierten Ampeln längst Praxis: etwa in Frankreich, Holland, h und Belgien. (ub)