Für einen Flaschenwurf gegen einen Schiedsrichter war der Vorsitzende des damaligen Kreisliga-B-Fußballvereins Euskirchen Türk Gencligi zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Berufung nach UrteilFlaschenwurf im Euskirchener Skandalspiel nun vorm Landgericht Bonn
Vom Seniorenspielbetrieb war der damalige Kreisliga-B-Verein Euskirchen Türk Gencligi nach einem Vorfall im Mai 2022 für ein Jahr ausgeschlossen worden: Der Flaschenwurf des damaligen Vorstandsvorsitzenden auf einen Schiedsrichter im Pokalspiel gegen den TuS Zülpich hatte nicht nur für einen Skandal in der regionalen Sportszene gesorgt, sondern auch für ein gerichtliches Nachspiel.
Am 3. Juli vergangenen Jahres war der Vereinschef dann vor dem Euskirchener Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des vielfach, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, vorbestraften 44-Jährigen in die Berufung gegangen. Und nun wird vor dem Bonner Landgericht in der Sache erneut verhandelt.
Torwart beleidigte Schiedsrichter und sah Rote Karte
Dem Vernehmen nach gab es immer wieder Schiedsrichter, die nicht auf den Platz gehen wollten, wenn Türk Gencligi spielte. Und auch der Unparteiische, der das erwähnte Pokalspiel im Euskirchener Erftstadion im Mai vor zwei Jahren pfiff, bekam es nach einer Drohung des Angeklagten offenbar mit der Angst zu tun: Kurz zuvor hatte der Türk-Gencligi-Torhüter die Rote Karte gesehen. Eine Schiri-Entscheidung, die dem Vorsitzenden des 1991 gegründeten Vereins so gar nicht schmecken wollte, denn bis zur 80. Minute konnte der krasse Außenseiter dem zwei Ligen höher spielenden Platzhirsch noch ein 0:0 abtrotzen.
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Dann die Wende: Nach einem Tor von Gencligi, das der Schiedsrichter aber wegen Handspiels wieder aberkannte, gingen die Zülpicher in der Nachspielzeit in Führung. Das war zu viel für den Gencligi-Torwart, der die Rote Karte kassierte, als er nach dem Tor den Schiri beleidigte. Und auch zu viel für den Vereinschef, der gleichfalls wutentbrannt von seinem Platz im Zuschauerbereich auf den Kunstrasen stürmte und den Beleidigungen des Keepers eigene folgen ließ.
PET-Wasserflasche traf den Schiedsrichter am Kopf
Der Schiedsrichter soll sich, wie es in dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Euskirchen heißt, erst gar nicht zur Wehr gesetzt haben, sondern zielstrebig vom Spielfeld geflüchtet sein. Hinter einem Zaun soll ein Zeuge versucht haben, den Schiedsrichter von Nachstellungen abzuschirmen. Doch dann soll es schnell zu Rudelbildungen beider Fangruppen um den Schiedsrichter herum gekommen sein.
Aus der Gruppe der Türk-Gencligi-Anhänger soll dann der 44-jährige Vereinschef eine halbvolle Halbliter-PET-Wasserflasche auf den Kopf des Schiedsrichters geworfen haben. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und trug ein Hämatom davon. Erst nach einer Woche war der Mann wieder einsatzfähig.
Der verurteilte Vereinsvorsitzende hatte den Wurf durchgängig abgestritten. Eine Entscheidung der Berufungskammer könnte noch vor Ostern verkündet werden.