Die Einführung fester Bereiche für das Abstellen von E-Scootern lässt länger auf sich warten, als ursprünglich angekündigt.
Weitere VerzögerungStadt Brühl regelt Abstellen von E-Scootern doch erst ab September
Die Einführung fester Bereiche für das Abstellen von E-Scootern in Brühl lässt weiter auf sich warten. Die letzten der 77 Stationen seien zwar weitgehend fertiggestellt, aber noch nicht abgenommen und in die Software der Anbieter von Leihrollern integriert, teilte die Stadt mit. Das ist aber Voraussetzung für die Umstellung der Vermietung auf ein stationsbasiertes System.
Mit der Kennzeichnung erster Flächen wurde bereits im Frühjahr 2023 begonnen. Zunächst hieß es, dies sei in einigen Monaten erledigt. Dann war von Ende 2023 die Rede und schließlich von Mitte des laufenden Jahres.
Ärgerliches Hindernis für Fußgänger und Radfahrer
Inzwischen geht die Verwaltung davon aus, den abschließenden Schritt im September vollziehen zu können. Im Umkehrschluss heißt dies, dass Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrern noch einige Wochen so manches Mal mit den elektrisch betriebenen Leihrollern als Hindernis auf Rad- und Gehwegen klarkommen müssen. Denn immer noch gibt es Nutzer, die die kleinen Flitzer rücksichtslos abstellen.
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Für das Parken der kleinen Flitzer wurden Zonen mit Schildern und weißen Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Die Buchungssoftware der Anbieter wird nach Vollendung so verändert, dass E-Scooter nur noch in diesen Zonen abgestellt werden können. Ein Ausloggen an anderer Stelle verhindert die Technik, die den Standort per GPS-Signal erkennt.
Die hinterlegten Parkplätze seien vollständig von einer Parkverbotszone umgeben, die es den Nutzern nicht erlaube, Fahrzeuge außerhalb der vorgeschriebenen Flächen abzustellen, teilte ein Unternehmenssprecher von Bolt mit, einem der beiden Anbieter der Scooter in Brühl. „Wenn unsere Nutzer versuchen, ihre Fahrt in den Parkverbotszonen zu beenden, erscheint der Hinweis, an einem der vorgeschriebenen Plätze in diesem Bereich zu parken“, erklärt er.
Bisher gilt in Brühl noch das sogenannte „Free-floating-System“, also die Freiheit, die Roller weitgehend nach eigenem Gutdünken abzustellen. Einschränkungen gibt es wenige. Untersagt ist das Abstellen etwa in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude wie dem Schloss.