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MissbrauchsprozessNachbar soll die Kinder mit Pferdebildchen in einen Brühler Keller gelockt haben

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Das Bild zeigt das Gebäude des Landgerichts Köln.

Vor dem Landgericht Köln begann am Mittwoch der Missbrauchsprozess gegen einen Brühler.

Vor dem Landgericht Köln startete am Mittwoch der Prozess gegen einen Brühler, dem vorgeworfen wird, mehrere Kinder im Keller missbraucht zu haben.

Er war der nette Nachbar. Ein vertrauenerweckender Mann, in dessen Haus und Garten Eltern bedenkenlos ihre Kinder spielen ließen. Umso unfassbarer, was sich im Herbst 2018 im ausgebauten Keller des Brühlers ereignete. Für dreifachen schweren Kindesmissbrauch muss sich der 65-Jährige jetzt vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Dem Karosseriebauer wird vorgeworfen, ein damals elfjähriges Mädchen in zwei Fällen zu sexuellen Handlungen genötigt und das Kind einmal vergewaltigt zu haben. Darüber hinaus soll er von dem Mädchen und weiteren Nachbarskindern verbotene Fotos angefertigt und sich ab Oktober 2019 in den Besitz pornografischer Bilder aus dem Internet gebracht haben. Rund 50 solcher Dateien wurden bei der Durchsuchung seines Hauses sichergestellt. Wie genau die Polizei dem Angeklagten auf die Spur kamen, ging aus der Anklageschrift nicht hervor.

Brühler Missbrauchsprozess: Strafmilderung bei Geständnis

Seinen Hund, seine Fische und Pferdebilder soll der mutmaßliche Täter benutzt haben, um die Geschädigte in seinen Keller zu locken. Nach den Vorfällen soll er sie psychisch unter Druck gesetzt haben, um sie zum Schweigen zu bringen. Ihre Eltern würden sie hassen und ihm würde Gefängnis drohen, soll er geäußert haben.

Beim Prozessauftakt gab der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Stollenwerk zu bedenken, dass bei einem vollumfänglichen Geständnis ein Drittel Strafabschlag von einem zu fällenden Urteil möglich wäre, mindestens aber drei Jahre Haft betragen würde. Das Gespräch zwischen dem Schöffengericht und der Staatsanwalt über eine eventuelle Verfahrensabsprache fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Staatsanwaltschaft Köln: Unter vier Jahren Gefängnis werde keinem Urteil zugestimmt

Richter Stollenwerk informierte anschließend, dass sich die Staatsanwaltschaft in Kindesmissbrauchsfällen grundsätzlich nicht auf solche Vereinbarungen einlässt. Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht, unter mindestens vier Jahren Gefängnis werde keinem Urteil zugestimmt.

Im Fall des Brühlers wird es zudem eine Nachtragsanklage geben. Denn nach neuen Erkenntnissen kam es zu einem weiteren strafbaren Vorfall. Der Angeklagte soll sich dem Bruder der Geschädigten exhibitionistisch gezeigt haben. Am ersten Verhandlungstag machte er lediglich Angaben zu seiner Person.

Angeklagter ist verheiratet, kinderlos und Rentner

Der Mann ist verheiratet, kinderlos und wegen Burn-out infolge von Mobbing am Arbeitsplatz nach drei Jahren Arbeitslosigkeit seit April 2021 in Rente. Er sitzt zurzeit in Untersuchungshaft, das geerbte Elternhaus in Brühl will er verkaufen und wegziehen.

Ob der mutmaßliche Täter beim nächsten Verhandlungstermin am Dienstag, 20. Februar, ein Geständnis ablegen wird, ließ seine Verteidigerin Manon Heindorf offen.