Ullmann-Prozess in KölnExpertin war gegen Immobilienkauf

Aktenordner über den Ullmann-Prozess
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Köln – Es sollte der Tag der Ex-Chefs von Sal. Oppenheim im Untreueprozess gegen den Aufsichtsratschef der Bank Georg Baron von Ullmann werden. Doch nur Christopher Freiherr von Oppenheim erschien gestern. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ist das Urteil gegen ihn und die anderen Ex-Chefs aus dem ersten Untreueprozess rund um das Geldhaus noch nicht rechtskräftig.
2015 hatte die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts, vor der sich auch Ullmann verantworten muss, Strafen von einem Jahr und elf Monaten für Oppenheim sowie von zwei Jahren für Matthias Graf von Krockow und Dieter Pfundt verhängt. Während diese Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden, soll Friedrich Carl Janssen ins Gefängnis. Die Kammer verurteilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten. Allerdings muss der Bundesgerichtshof noch über eine Revision befinden. Angeblich soll es im Januar eine Verhandlung geben. Der Bundesgerichtshof konnte aber noch keinen Termin nennen.
Janssen ist jetzt für den 25. Oktober geladen, Pfundt im November. Zu Krockow hieß es, er sei erkrankt. Seine Frau und Schwester des Angeklagten, Ilona Gräfin von Krockow, machte gestern ebenfalls von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Eine Mitarbeiterin des Bereichs Beteiligungen von Sal. Oppenheim schilderte noch, dass sie und ihr Vorgesetzter gegen den Ankauf einer Immobilie in Frankfurt durch die Bank votiert hätten. Ihre Aufgaben beschrieb sie als "kritisches zweite Paar Augen" bei Beteiligungskäufen. Vor dem Votum hätte sie verglich versucht, etwa ein Wertgutachten zur Immobilie zu erhalten. (raz)