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Überblick über GebührenSo teuer ist das Bezahlen mit der Girocard

Lesezeit 4 Minuten
Girokonten Postbank eingeschränkt

EC-Karte der Postbank.

Düsseldorf – In der Niedrigzinsphase ist es für die Banken und Sparkassen in Deutschland zunehmend schwieriger geworden, im Zinsbereich Geld zu verdienen. Wo dieses Geschäft zu wenig hergibt, kommen dann schneller als früher höhere Gebühren auf den jeweiligen Kunden zu. Und dabei helfen den Instituten sogar die Corona-Krise und die damit verbundene Neigung der Verbraucher, noch stärker als bisher mit einer Karte zu zahlen als mit dem guten, alten Bargeld aus dem Portemonnaie.

Für Kontobewegungen per Girocard (oder EC-Karte, wie sie früher hieß) ein Entgelt an die Bank zahlen zu müssen, war lange Zeit undenkbar. Doch das hat sich geändert, schon lange vor der Corona-Krise und trotz des harten Wettbewerbs im Geldgewerbe. Auch hier gilt aber die Erkenntnis: Die Pandemie macht vieles offensichtlicher. Das Verbraucherportal Biallo hat jedenfalls aktuell ermittelt, dass mehr als 460 Geldhäuser in Deutschland ihre Kunden bei Zahlungen mit der Girocard zur Kasse bitten. Das entspricht immerhin mehr als einem Drittel der untersuchten Institute im Land. Darunter sind auch etwa vier Dutzend Häuser aus der Region.

Zwei Drittel der Geldhäuser verzichten auf Gebühren

Sie alle kompensieren mit steigenden Gebühren auch bei Girokonten zum Teil, was sie selbst an Strafzins für ihre Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlen – neben dem Negativzins natürlich, den immer mehr den Kunden auch für Spareinlagen abverlangen. Natürlich ist es nicht verwerflich, Gebühren für eine Leistung zu verlangen. Denn eine Bank (auch eine Volksbank oder Sparkasse) ist ja kein Wohlfahrtsunternehmen. Doch der Biallo-Vergleich zeigt, dass immerhin zwei Drittel der untersuchten Geldhäuser auf Gebühren für die Kartenzahlung verzichten. Es lohnt sich für den Verbraucher also durchaus der Vergleich.

Zahlungen

Nach Angaben der Bundesbank wurden im Jahr 2019 deutschlandweit rund 24 Milliarden Zahlungen in Deutschland bargeldlos abgewickelt. Dies entsprach einer Steigerung um sieben Prozent. Der Gesamtwert dieser Transaktionen betrug 61 Billionen Euro. Das bedeutet laut Bundesbank ein Plus von acht Prozent.

Im Schnitt beträgt der Preis, den der Kunde zahlt, laut Biallo 35 Cent pro Vorgang. Das bedeutet umgerechnet: Wer dreimal pro Tag mit der Girocard zahlt, dessen Konto wird im Schnitt mit 30 Euro pro Monat belastet. In der Spitze koste eine einzelne Zahlung mit der Girocard bis zu 75 Cent. Dem Kunden ist das oft nicht bewusst. Womöglich ist er auch gern bereit, das hinzunehmen, erst recht, wenn er kontaktlos zahlen kann, weil das die Gefahr verringert, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Nur noch jeder Zweite begleicht seine Rechnungen gegenwärtig immer noch lieber mit Bargeld als mit einer Plastikkarte. Und es gehört wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass dieser Anteil abnimmt. Auch bei denen, die sich den Umgang mit der Karte als Zahlungsmittel erst 2020 angewöhnt haben. So etwas legt man oft nicht ab.

Seit fünf Jahren gilt das Zahlungskontengesetz

Wo Gebühren fällig werden, sollte man auf jeden Fall genau hinschauen. Generell gilt: Seit knapp fünf Jahren gibt es das sogenannte Zahlungskontengesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Banken und Sparkassen, die Preise für die angebotenen Girokonten auf der Website zu veröffentlichen. Oft stehen sie dort relativ versteckt, aber das Institut erfüllt damit seine Pflicht. Wer über keinen Zugang zum Internet verfügt, findet den Preisaushang in der Bank. „Wenn Sie die angegebenen Gebühren weder auf der Website noch im Preisaushang oder den Entgeltinformationen finden, sprechen Sie Ihre Bank an“, rät Horst Biallo, Gründer des gleichnamigen Verbraucherportals. Denn schwarze Schafe, die die Preise nicht veröffentlichen, gibt es natürlich auch im Finanzgewerbe.

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Ganz wichtiger Rat: die Abrechnung der Bank kontrollieren. „Mit den Auszügen bis 31. Dezember 2020 haben Sie auch eine Abrechnung der Kosten für das letzte Quartal erhalten. Vergleichen Sie diese Gebühren mit denen vor genau einem Jahr“, empfiehlt Biallo. Und noch ein Rat von ihm: „Sie haben auch das Recht, von Ihrer Bank oder Sparkasse eine Aufstellung der Kosten zu verlangen, die im vergangenen Jahr angefallen sind, einschließlich der Dispo- und Überziehungszinsen.“