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Insolvenzverfahren eröffnetWas Kunden des Versicherers Element jetzt tun sollten

Lesezeit 2 Minuten
Ein Mann versucht mit einem Bolzenschneider ein Fahrradschloss aufzubrechen (gestellte Szene).

Die Szene ist gestellt. Aber Fahrräder werden häufig gestohlen. Den Schaden ersetzen spezielle Versicherungen 

Das vorläufige Insolvenzverfahren gegen den Sachversicherer Element lief bereits seit Dezember. Jetzt wurde das endgültige Verfahren  eröffnet. 

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März das Insolvenzverfahren gegen den Sachversicherer Element Insurance eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, so die Verbraucherzentrale NRW.

Wer ist betroffen?

Das zeigt sich manchmal erst auf den zweiten Blick. Element hat viele Versicherungen über eine Kooperation mit einem Partnerunternehmen abgeschlossen. Dabei tritt der Kooperationspartner nach außen als Ansprechpartner auf, Element ist jedoch der Risikoträger des Vertrags. Ob Element dieser Risikoträger ist, steht in den jeweiligen Vertragsunterlagen, so die Bafin. Kooperationspartner von Element sind laut dem Bund der Versicherten etwa Auto Protect, Asspario, Die Bayerische, direkt-AS, Friday, hepster, Manufaktur Augsburg, Panda oder Schutzgarant. Es geht dabei laut Bafin, die auf ihrer Internetseite eine komplette Liste veröffentlicht hat, unter anderem um Fahrrad-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat-, Kfz-Reparatur-, Tier- und Smartphone-Versicherungen. Insgesamt sind über 300.000 Kundinnen und Kunden betroffen.

Was bedeutet das für die Kunden?

Seit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens im Dezember lief der Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters weiter. Auch die Versicherungsverträge wurden fortgeführt, es erfolgen jedoch keine Zahlungen auf Schadenfälle mehr, so die Bafin. Auch Zahlungen bei bereits entstandenen und gemeldeten Schäden erfolgten nach einer Anordnung des Insolvenzgerichts nicht mehr direkt. Jetzt müssen Schäden beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Sie werden aus dem Sicherungsvermögen bedient, wenn es ausreicht, um alle Ansprüche zu decken. Das ist unklar. Im schlimmsten Fall müssen die Kunden mit einer nur anteiligen Entschädigung rechnen.

Was sollten Kunden tun?

Alle Verträge, hinter denen Element noch als Versicherer steht, enden auto­matisch einen Monat nach Insolvenz­eröff­nung, also mit Ablauf des 1. April 2025. Eine Kündigung vom Versicherer erhalten betroffene Kundinnen und Kunden nicht. Die Stiftung Warentest rät dazu, Versicherungsverträge noch im Laufe des Monats März 2025 selbst zu kündigen, denn Kundinnen und Kunden sind mit ihrem aktuellen Vertrag nicht mehr voll­umfäng­lich versichert. Der Versicherer akzeptiert laut Stiftung Warentest eine sofortige Kündigung (Paragraf 314 Bürgerliches Gesetz­buch). Manche Tarife bieten auch ein tägliches Kündigungs­recht. Nach einem Schadens­fall haben Kunden ebenfalls in der Regel ein sofortiges Kündigungs­recht. Auf jeden Fall sollten Kundinnen und Kunden sich um einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer kümmern, bevor sie das Vertrags­verhältnis mit Element beenden.

Was ist mit gezahlten Beiträgen?

Im Insolvenzverfahren könnte der Teil der Prämie, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt, zurückgefordert werden. Diese Forderung wäre beim Insolvenzverwalter anzumelden.