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Element ist pleiteWas Kunden des Versicherers jetzt wissen müssen

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Kein seltenes Bild in Großstädten: Reifen und Sattel eines Fahrrads sind vom angeschlossenen Rahmen abmontiert und gestohlen worden. Derartige Schäden hat Element unter anderem versichert.

Der Sachversicherer Element ist pleite. Nachdem er seine Überschuldung angezeigt hatte, hatte die Finanzaufsicht Bafin Insolvenzantrag gestellt

Am 23. Dezember hatte die Bafin beim zuständigen Amtsgericht in Charlottenburg die Insolvenz beantragt. Das kann bei Versicherern nur die Aufsicht erledigen, so die Behörde. Element hat etwa 400.000 Kunden, die oft gar nicht wissen, dass sie Kunde der Element sind.

Wer betroffen ist, zeigt sich manchmal erst auf den zweiten Blick. Element hat viele Versicherungen über eine Kooperation mit einem Partnerunternehmen abgeschlossen. Dabei tritt der Kooperationspartner nach außen hin als Ansprechpartner auf, Element ist jedoch der Risikoträger des Vertrags. Ob Element dieser Risikoträger ist, steht in den jeweiligen Vertragsunterlagen, so die Bafin.

Die Kooperationspartner

Kooperationspartner von Element sind laut dem Bund der Versicherten etwa Auto Protect, Asspario, Die Bayerische, direkt-AS, Friday, hepster, Manufaktur Augsburg , Panda oder Schutzgarant. Es geht dabei laut Bafin, die auf ihrer Internetseite eine komplette Liste veröffentlich, unter anderem um Fahrrad-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat-, Kfz-Reparatur-, Tier- und Smartphoneversicherungen.

Der Insolvenzantrag der BaFin gegen den Versicherer dient dazu, dessen Vermögen zugunsten der Gläubiger zu sichern, schreiben etwa die Verbraucherzentralen. Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens läuft der Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters weiter. Auch die Versicherungsverträge werden fortgeführt, es erfolgen jedoch keine Zahlungen auf Schadenfälle mehr, so die Bafin.

Element zahlt derzeit nicht für Schäden

Auch Zahlungen bei bereits entstandene und gemeldete Schäden erfolgen nach einer Anordnung des Insolvenzgerichts nicht mehr direkt. Die Schäden müssten nach der möglichen Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden und würden dann aus dem Sicherungsvermögen bedient. Ob das vorhandene Sicherungsvermögen der Element ausreicht, um alle Ansprüche zu decken, ist unklar. Im schlimmsten Fall müssen Kundinnen und Kunden mit einer nur anteiligen Entschädigung rechnen.

In jedem Fall sollten sich die Versicherungsnehmer umgehend mit dem Versicherungsvermittler in Verbindung setzen und Optionen prüfen, raten Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Kunden auch dazu, sich um einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer zu bemühen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aufgrund der Insolvenz jedoch nicht. Versicherte sollten aber prüfen, ob ihr Vertrag eine tägliche Kündigungsoption vorsieht. Bei einigen Unfall- und Fahrradversicherungstarifen sei dies der Fall. Neue Verträge schließt Element derzeit nicht ab.

Bafin prüft Übertragung des Portfolios von Element

Aktuell prüft die BaFin nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit dem Vorstand von Element und dem vorläufigen Insolvenzverwalter, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Versicherer übertragen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist damit zu rechnen, dass das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden erst zu diesem Zeitpunkt über die Insolvenz und das Auslaufen ihrer Verträge informiert. Bis dahin bleiben die Verträge mit eingeschränktem Schutz bestehen, ohne dass eine vorherige Benachrichtigung erfolgt.

Im Fall der (endgültigen) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Versicherungsunternehmens enden die Versicherungsverträge einen Monat nach der Insolvenzeröffnung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Diese Entscheidung ist noch nicht gefallen. Aber deshalb so die Verbraucherschützer, ist es wichtig, jetzt schon nach Alternativen umzusehen. Im (endgültigen) Insolvenzverfahren könnte der Teil der Prämie, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt, zurückgefordert werden. Diese Forderung wäre beim Insolvenzverwalter anzumelden.