Ein Tabakkonzern verbietet seinen Angestellten das Rauchen - das klingt beinahe absurd. Bisher durften bei Reynolds, dem zweitgrößten Tabakproduzenten der USA, in Büros, Konferenzräumen, Fluren und Aufzügen die Zigaretten glühen. Doch ab 2015 soll damit Schluss sein, teilte der Camel-Hersteller mit. Auch die Flure der Fabrikhallen, Cafeterias und Fitness-Räume seien künftig von dem Zigaretten- und Pfeifen-Verbot erfasst - um Nichtraucher zu schützen.
Wie sieht es eigentlich diesbezüglich in deutschen Unternehmen aus? „In der Arbeitsstättenverordnung ist seit 2002 verpflichtend ein allgemeines bzw. auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot vorgesehen“, so Dr. Manuela Maschke in einem Bericht der Hans-Böckler-Stiftung. Ein generelles Rauchverbot herrscht zwar in den wenigsten Betrieben, außer wenn dieses gesetzlich vorgegeben ist, um Anlagen und Produktion zu schützen. Zum Teil gibt es aber strenge Vorschriften, wann und wo Mitarbeiter qualmen dürfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Darf der Chef Mitarbeitern einfach das Rauchen verbieten?
Unternehmen dürfen ihren Angestellten verbieten, während der Arbeit zu rauchen. Der Arbeitgeber kann die Zahl der erlaubten Raucherpausen frei festlegen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. In vielen Betrieben werde die Zigarette zwischendurch aber geduldet, in anderen Firmen wiederum müsse die Raucherpause nachgearbeitet werden. Während der gesetzlich vorgeschriebenen Mittagspause von 30 bis 45 Minuten aber können Arbeitnehmer so viel rauchen, wie sie wollen.
Welche Rechte haben Nichtraucher im Betrieb?
Fest steht, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, nicht rauchende Beschäftigte vor Tabakrauch zu schützen. „Der Nichtraucher muss weder den Geruch noch einen Hauch von Qualm während seiner Arbeitszeit ertragen“, weiß Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Deshalb kann der Arbeitgeber notfalls zum Schutz der Nichtraucher ein vollständiges Rauchverbot verhängen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser zu der jeweils gewählten schützenden Maßnahme angehört werden.
Kann ein Unternehmen vorschreiben, wo geraucht wird?
In Betriebs- und Dienstvereinbarungen legen viele Unternehmen fest, in welchen Bereichen (nicht) geraucht werden darf. „Mitunter werden spezielle Raucherzonen, Raucherinseln oder Raucherräume ausgewiesen“, erklärt Arbeitsschutzberater Manuel Kiper im Bericht „Umgang mit Nichtraucherschutz im Betrieb“ der Hans-Böckler-Stiftung. Ein Blick in die Betriebsvereinbarung kann sich also lohnen. Einen Anspruch auf die Einrichtung eines Raucherbereiches haben die Mitarbeiter im Übrigen nicht.
Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht, sagt Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Wer ab und an vor die Tür treten möchte, um zu rauchen, müsse das mit dem Arbeitgeber im Einzelfall aushandeln.
Bin ich in der Raucherpause versichert?
Haben Arbeitnehmer in der Pause einen Unfall, sind sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf weist Anwältin Oberthür hin. Denn Arbeitnehmer gingen in dieser Zeit rechtlich gesehen „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ nach.
Rauchverbot umgangen: Droht jetzt die Kündigung?
Wird ein Rauchverbot wiederholt umgangen, kann das nach vorheriger Abmahnung zu einer Kündigung führen. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an: In manchen Fällen wirkt sich der Umstand mildernd aus, dass sich Arbeitnehmer aufgrund ihrer Nikotinsucht der Regel widersetzen. (gs/mit Material von dpa)