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KundenrechteWas mir zusteht, wenn die bestellte Pizza zu spät kommt

Lesezeit 3 Minuten

Auch wenn sie lecker ist: Wer keine Pizza bestellt hat, muss diese auch nicht bezahlen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke klärt die wichtigsten rechtlichen Fragen rund ums Pizza bestellen.

Wer haftet, wenn ich Pizza nicht bestellt habe?

Wer keine Pizza bestellt hat, muss diese auch nicht bezahlen. Der Pizzabote ist in der Pflicht dem vermeintlichen Kunden zu beweisen, dass die Bestellung auf ihn zurückgeht. Dies ist auf den rechtlichen Grundsatz zurückzuführen, dass immer derjenige, der einen Anspruch geltend macht, diesen auch beweisen muss.

Was ist, wenn der Pizza-Bote zu spät kommt?

Zunächst einmal kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Wurde eine bestimmte Lieferzeit oder ein Lieferzeitraum vereinbart, dann kann der Kunde bei verspäteter Lieferung eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine andere Alternative wäre der Rücktritt vom Kaufvertrag. Hierfür muss allerdings grundsätzlich vorher eine Frist gesetzt werden.

Den Rücktritt kann der Besteller auch erklären, wenn keine Lieferzeit vereinbart wurde. Auch hier muss der Kunde allerdings erst eine zumutbare Frist für die Lieferung setzen. Ab wann der Besteller in dem Fall den Rücktritt erklären kann, ist gesetzlich nicht festgelegt. Bei einer Pizza ist jedoch von einer üblichen und zumutbaren Wartezeit von ca. 30 bis 45 Minuten auszugehen.

Und wenn das Essen komplett kalt ist?

Kommt die Pizza pünktlich an, dafür aber kalt oder mit dem falschen Belag, kann der Kunde von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Er darf zum Beispiel Nacherfüllung verlangen, also die Lieferung einer neuen Pizza oder den Kaufpreis mindern. Problematisch ist hier allerdings die Tatsache, dass der Kunde den Mangel der Pizza erst einmal nachweisen muss. Empfehlenswert ist es, die Bestellung direkt vor den Augen des Boten zu überprüfen.

Ist die Pizza sogar verunreinigt oder weist diese einen „Fabrikationsfehler“ auf, wie in einem Fall, der vor dem Amtsgericht München landete, ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld denkbar. Im Fall hatte eine Frau eine Pizza bestellt, auf der sich ein Metallteil befand.

Das Teil war nicht erkennbar und als die Frau in ein Stück Pizza biss, brach ein Teil ihres Zahnes ab. (Az.: 231 C 7215/11). Der Pizzadienst wurde dazu verurteilt, die zahnärztliche Behandlung in Höhe von 1127 Euro zu übernehmen und musste darüber hinaus 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Kann der Bote die Lieferung verweigern, wenn ich das Geld nicht passend habe? Ist ein Treppenzuschlag rechtens? Das lesen Sie auf der nächsten Seite.

Scherzbestellung: Kann ich Strafanzeige stellen?

Die Opfer einer sogenannten „Scherzbestellung“ können grundsätzlich nicht gegen denjenigen strafrechtlich vorgehen, der die Bestellung getätigt hat. Dieser macht sich nur gegenüber dem Pizzadienst wegen Betrugs strafbar. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn sich die Scherzbestellungen häufen und die Grenze zur Nachstellung („Stalking“) überschritten ist.

Der Paragraf 238 des Strafgesetzbuchs stellt die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten zur Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen unter Strafe, wenn dadurch die Lebensgestaltung des Betroffenen schwerwiegend beeinträchtigt wird. In diesem Fall drohen dem Täter bis zu drei Jahren Haft.

Wer ist Vertragspartner, wenn das Essen im Netz bestellt wird?

Portale wie Lieferando oder Lieferheld agieren als Vertreter der Pizzadienste. Sie nehmen in deren Namen die Bestellungen und die Zahlungen der Kunden rechtswirksam entgegen – und sind somit lediglich Vermittler. Wer als Kunde solche Portale nutzt, schließt demnach einen Vertrag mit dem jeweiligen Pizzadienst.

Geld nicht passend: Kann der Bote die Lieferung verweigern?

Ja, das ist tatsächlich so. Wer das Geld nicht passend bereithält muss damit rechnen, dass die Pizza nicht übergeben wird. Der Pizzabote ist nicht verpflichtet genügend Wechselgeld bereitzuhalten.

Müssen Kunden einen Treppenzuschlag zahlen?

Manche Lieferdienste verlangen eine zusätzliche Gebühr, wenn die Pizza in den letzten Stock ohne Fahrstuhl geliefert werden soll. Dies ist auch rechtens, wenn die Gebühr vorher vertraglich vereinbart wurde. Hier hilft vor der Bestellung ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten. (gs)

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